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Kreissozialamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz
Telefon: 03573 870-4101
Fax: 03573 870-4110
Kontaktformular
www.osl-online.de

Beratungsangebote des Kreissozialamtes des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

Im Kreissozialamt können sich ältere, kranke, behinderte und sozial schwache Menschen Rat und Unterstützung bei verschiedenen Fragen holen.

Hilfe zum Lebensunterhalt
Als Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst die Sozialhilfe die notwendigen Aufwendungen für Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Die Höhe der Hilfe richtet sich nach den gesetzlich festgelegten Regelbedarfen. Das eigene Einkommen und Vermögen wird unter Beachtung von Anrechnungsvorschriften berücksichtigt.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Mit dieser Hilfe soll der grundlegende Bedarf für den Lebensunterhalt von Menschen, die wegen Alters oder auf Grund voller Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Einkünfte und Vermögen für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen, sichergestellt werden.

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
wird für Menschen gewährt, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder von einer Behinderung bedroht sind. Eingliederungshilfe soll den behinderten Menschen vor allem die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen oder erleichtern.

Hilfe zur Pflege
wird für Menschen gewährt:
• die pflegebedürftig, aber nicht pflegeversichert sind
• die pflegebedürftig sind, aber nicht die Voraussetzungen für eine Pflegestufe nach dem Pflegeversicherungsgesetz erfüllen oder
• bei denen die Leistungen der Pflegeversicherung zur Sicherstellung der Pflege nicht ausreichen, soweit ihnen die Aufbringung der Mittel dafür nicht zuzumuten ist.

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
wird für Menschen gewährt, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und die nicht fähig sind, diese Schwierigkeiten aus eigener Kraft zu überwinden.

Hilfe in anderen Lebenslagen
Bestattungskosten
Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.
Hilfe für Blinde
Blindenhilfe wird zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen gewährt, soweit den blinden Menschen die Aufbringung der Mittel nicht zuzumuten ist.

Versicherungsamt
Die Mitarbeiter des Versicherungsamtes geben Auskünfte über das gesamte Gebiet der Sozialversicherung. Sie helfen beim Ausfüllen von Renten- und Rehabilitationsanträgen sowie der Aufnahme von Widersprüchen. Auch die Anmeldung zur Krankenversicherung der Rentner erfolgt durch die Mitarbeiter des Versicherungsamtes. Sie unterstützen bei der Vervollständigung des Versicherungsverlaufs, recherchieren bei ungeklärten Zeiten, holen Rentenauskünfte ein und fertigen Beglaubigungen für den Rentenversicherungsträger. Sie erhalten auch Hilfe bei Anträgen auf Kontenklärung, das heißt, es werden alle zurückgelegten Zeiten (auch Kindererziehung, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Ausbildung) ermittelt und weitergeleitet. Alle Leistungen des Versicherungsamtes werden kostenlos erbracht.
Telefon: 03573 870-4188

Pflegestützpunkt
Im Pflegestützpunkt bekommen Sie Informationen und kostenlose, trägerneutrale und kompetente Beratung aus einer Hand rund um das komplexe Thema Pflege. Die Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes ermitteln systematisch Ihren individuellen Hilfebedarf, koordinieren alle für Ihre Versorgung und Betreuung wesentlichen pflegerischen und sozialen Unterstützungsangebote und helfen bei der Kontaktaufnahme und Klärung von Kostenübernahmen. Der Pflegestützpunkt verfügt über ein leistungsfähiges, regionales Netzwerk mit Institutionen, Organisationen, Einrichtungen und Fachkräften. Die Beratungen erfolgen im Pflegestützpunkt oder bei Bedarf auch als Hausbesuch.

Ansprechpartner:
Sozialberaterin: Frau Görner, Tel.: 03573 363345
Pflegeberaterinnen: Frau Smerda und Frau Pfennig
Tel.: 03573 3693863
Ernst-Thälmann-Straße 129, 01968 Senftenberg

Sprechzeiten:
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr