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Zweitpass beantragen

Grundsätzlich darf jede Person nur einen Reisepass besitzen. Weist der Antragsteller jedoch ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung eines weiteren Passes nach, kann ihm dieser gewährt werden.

Die Gültigkeit eines weiteren Passes beträgt sechs Jahre.

Unterlagen/Dokumente

  • ein aktuelles Passbild (35 x 45 mm)
  • Personalausweis, bisheriger Reisepass oder Kinderreisepass/Kinderausweis
  • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde (speziell bei Erstausstellung oder Verlust)
  • bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde
  • bei Eheschließung die Eheurkunde
  • bei Namensänderung die Namensänderungsurkunde
  • ggf. Nachweis der Sorge
  • ggf. Zustimmung des nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters

Formulare

Es werden keine Formulare benötigt.

Steuern/Gebühren

  • Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 37,50 Euro
  • Reisepass nach dem vollendeten 24. Lebensjahr: 60 Euro
  • Expresszuschlag: 32 Euro
  • Reisepass mit 48 Seiten (Standardausführung 32 Seiten): jew. zzgl. 22 Euro
  • Die Gebühr verdoppelt sich, wenn die Ausstellung eines Reisepasses außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung eines Reisepasses durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Gemeinde einer Nebenwohnung) erfolgt.

Rechtliche Grundlagen

PassG - Passgesetz

PassV - Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes

PassVwV - Passverwaltungsvorschrift