Aufbruchgenehmigung beantragen
Die Stadt Senftenberg ist gemäß Brandenburgischem Straßengesetz (BbgStrG) für die kommunalen öffentlichen Verkehrsanlagen zuständig.
Sollen im Zuge von privaten Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum ein Aufbruch öffentlicher Straßen erforderlich sein, ist es erforderlich bei der Stadt Senftenberg eine Aufbruchgenehmigung zu beantragen.
Unterlagen/Dokumente
Es werden keine Unterlagen/Dokumente benötigt.
Fomulare
Steuern/Gebühren
Es fallen Gebühren lt. Verwaltungsgebührensatzung an.
Rechtliche Grundlagen
BbgStrG- Brandenburgisches Straßengesetz
TKG - Telekommunikationsgesetz