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Was erledige ich wo?

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Aufbruchgenehmigung beantragen

Die Stadt Senftenberg ist gemäß Brandenburgischem Straßengesetz (BbgStrG) für die kommunalen öffentlichen Verkehrsanlagen zuständig.

Sollen im Zuge von privaten Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum ein Aufbruch öffentlicher Straßen erforderlich sein, ist es erforderlich bei der Stadt Senftenberg eine Aufbruchgenehmigung zu beantragen.

Unterlagen/Dokumente

Es werden keine Unterlagen/Dokumente benötigt.

Fomulare

Anzeige zum Straßenaufbruch

Steuern/Gebühren

Es fallen Gebühren lt. Verwaltungsgebührensatzung an.

Rechtliche Grundlagen

BbgStrG- Brandenburgisches Straßengesetz

TKG - Telekommunikationsgesetz

Nebenbestimmungen der Stadt Senftenberg

Verwaltungsgebührensatzung