Schöffe oder Schöffin werden!
In Strafgerichtsverfahren entscheiden neben Berufsrichterinnen und Berufsrichtern auch Schöffen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter über Schuld und Unschuld sowie über eine zu verhängende Strafe. Sie haben dieselben Rechte und Pflichten wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter und nehmen an der gesamten Hauptverhandlung und Urteilsfindung teil.
Als Vertretung des Volkes tragen Sie dazu bei, das Vertrauen des Volkes in die Justiz zu erhalten und das Verständnis der Bevölkerung für die Rechtsprechung zu fördern. Sie werden durch eine von der Gemeindebehörde aufgestellte Vorschlagsliste von einem Ausschuss für fünf Jahre gewählt. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Die nächste Amtsperiode läuft von 2024-2028.
In der Randleiste finden Sie weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen über das Amt der SchöffInnen. Relevant sind hierbei vorallem §§ 31-36 GVG sowie § 44a DRiG.
Sind Sie interessiert, ehrenamtlich als SchöffIn tätig zu sein? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung! Bitte füllen Sie dazu das folgende Formular aus: