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Wohngeldstelle der Stadt Senftenberg
Telefon: 03573 701-253
Fax: 03573 701-107
Kontaktformular
www.senftenberg.de

Sprechzeiten

dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
donnertags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr
(außerhalb der Sprechzeit nach Terminvereinbarung)

Was ist Wohngeld?

Für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen leistet der Staat einen finanziellen Zuschuss zu den Wohnkosten. Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.


Wer kann Wohngeld erhalten?

Mietzuschuss können beantragen:

• Mieter oder Untermieter einer Wohnung oder eines Zimmers
• Inhaber einer Genossenschaftswohnung
• Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechtes
• diejenigen ,die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen.
• Bewohner von Wohnheimen ,insbesondere Altenwohnheimen, soweit sie nicht nur vorübergehend aufgenommen sind wenn sie den Wohnraum selbst nutzen.

Lastenzuschuss können beantragen:

• Eigentümer eines Eigenheimes oder Eigentumswohnung

• Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechtes

• Erbbauberechtigte von selbstgenutzten Wohnraum


Wer ist vom Wohngeld ausgeschlossen?

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger anderer Sozialleistungen, wenn bei der Berechnung die Kosten der Unterkunft insbesondere Leistungen nach dem SGB II (ALG II und Sozialgeld) und dem SGB XII berücksichtigt wurden.


Wer ist ausnahmsweise wohngeldberechtigt?

• Studenten und Studentinnen, die die Förderungshöchstdauer überschritten haben.
• Studenten und Studentinnen, die die Fachrichtung ohne wichtigen Grund gewechselt haben.
• Studenten und Studentinnen, die bereits das 30. Lebensjahr vollendet haben Weil diesen BAföG-Leistungen dem Grunde nach nicht zustehen.
• Alleinstehende Wehrpflichtige sind bei Ablehnung der Mietbeihilfe nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (§7a USG) ebenfalls wohngeldberechtigt.

 

Zuständigkeiten der Wohngeldbehörde der Stadt Senftenberg

• Stadt Senftenberg
• Brieske
• Großkoschen/Kleinkoschen
• Niemtsch
• Hosena
• Peickwitz
• Sedlitz


Antragsstellung

Wohngeldanträge für Mietzuschüsse, Lastenzuschüsse und für Heimbewohner erhalten Sie im Rathaus, Markt 1 in Senftenberg oder Sie laden diese hier runter.