Datenweitergabe aus dem Melderegister widersprechen
Die Meldebehörde darf zu verschiedenen Zwecken und an unterschiedliche Empfänger (z.B. Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen, Auskünfte an Parteien, Auskünfte an Adressbuchverlage) Daten von Einwohnern aus dem Melderegister weitergeben.
Betroffene haben das Recht, solcher Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Seit dem 1. Juli 2011 besteht auch ein Widerspruchsrecht gegen die Datenweitergabe an das Bundesamt für Wehrverwaltung.
Die Meldebehörde hält Vordrucke zur Einlegung Ihres Widerspruchs bereit und berät Sie gern zu den Widerspruchsmöglichkeiten.
Unterlagen/Dokumente
Formulare / Zusatzinforamtionen
Widerspruch zur Datenweitergabe (PDF, 3.9 MB, 19.04.2024)
Steuern/Gebühren
Rechtliche Grundlagen
BMG - Bundesmeldegesetz