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Elternbeitrag berechnen

Für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und der Kindertagespflege werden Elternbeiträge erhoben. Die Festsetzung der Gebühr erfolgt durch den Träger bzw. durch die Kindereinrichtung. Die Stadt Senftenberg erhebt den Elternbeitrag nur für die Einrichtungen, die sich in Trägerschaft der Stadt Senftenberg befinden.

Unterlagen/Dokumente

  • Erklärung zum Einkommen
  • Kopien der Einkommensnachweise

Formulare

Erklärung zum Einkommen (nur für städtische Einrichtungen)

Steuern/Gebühren

Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

Rechtliche Grundlagen

KitaG - Kindertagesstättengesetz
Elternbeitragssatzung der Stadt Senftenberg