Elternbeitrag berechnen
Für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und der Kindertagespflege werden Elternbeiträge erhoben. Die Festsetzung der Gebühr erfolgt durch den Träger bzw. durch die Kindereinrichtung. Die Stadt Senftenberg erhebt den Elternbeitrag nur für die Einrichtungen, die sich in Trägerschaft der Stadt Senftenberg befinden.
Unterlagen/Dokumente
- Erklärung zum Einkommen
- Kopien der Einkommensnachweise
Formulare
Steuern/Gebühren
Rechtliche Grundlagen
KitaG - Kindertagesstättengesetz
Elternbeitragssatzung der Stadt Senftenberg