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Niederschlagswasserantrag für befristete Einleitung stellen

Wird eine zeitweise Einleitung von Drain-, Grundwasser und anderen Gewässern in die öffentliche Niederschlagswasserkanalisation notwendig, kann das Straßen- und Tiefbauamt auf Antrag eine befristete Einleitgenehmigung erteilen.

Sie müssen die geforderten Unterlagen/Dokumente mindestens 14 Tage vor der geplanten Einleitung einreichen. 

Die Einleitung ist kosten- und gebührenpflichtig.

Unterlagen/Dokumente

  • kurzer Erläuterungsbericht mit einer Beschreibung des Vorhabens
  • ein mit einem Nordpfeil versehener Lageplan im Maßstab 1:500 mit Darstellung der geplanten Einleitstelle
  • Analyse des einzuleitenden Grundwassers, Drainwassers oder anderen Gewässers

Formulare

Antrag auf befristete Einleitung in öffentliche Niederschlagswasseranlagen

Steuern/Gebühren

Es fallen zz. 0,08 Euro/m³ Einleitmenge zuzüglich dem Kostenersatz für eventuell erforderliche hydraulische Berechnungen und gemäß der jeweils gültigen Fassung der Verwaltungsgebührenverordnung an.

Rechtliche Grundlagen

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Senftenberg