Personalausweis wiederfinden
Wird ein als verloren, gestohlen oder unauffindbar angezeigtes Dokument wiedergefunden, muss dies umgehend persönlich bei der Personalausweis- und Passbehörde angezeigt werden. Das betroffene Dokument ist vorzulegen.
Versäumt der Inhaber dies, handelt er ordnungswidrig.