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Personalausweis wiederfinden

Wird ein als verloren, gestohlen oder unauffindbar angezeigtes Dokument wiedergefunden, muss dies umgehend persönlich bei der Personalausweis- und Passbehörde angezeigt werden. Das betroffene Dokument ist vorzulegen.

Versäumt der Inhaber dies, handelt er ordnungswidrig.

Unterlagen/Dokumente

wiedergefundenes Dokument

Formulare

Es werden keine Formulare benötigt.

Steuern/Gebühren

Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

Rechtliche Grundlagen

PAuswG - Personalausweisgesetz

PassG - Passgesetz