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Urkunde aus dem Geburtsregister beantragen

Beim Standesamt Senftenberg sind die Geburten aller Personen beurkundet worden, die in Senftenberg oder in einem Ortsteil geboren wurden.

Aus dem Geburtsregister können verschiedene Urkunden ausgestellt werden:

  • Geburtsurkunde
  • Abschrift aus dem Geburtenbuch
  • beglaubigter Geburtsregisterausdruck
  • mehrsprachige Urkunden

Antragsberechtigt ist immer die Person selbst, deren Ehegatte/Lebenspartner, deren Vorfahren und deren Abkömmlinge. Andere Personen müssen ihr rechtliches Interesse an der Urkundenausstellung glaubhaft machen. Die antragsstellende Person muss mindestens 16 Jahre alt sein.

Unterlagen/Dokumente

Personalausweis oder Reisepass

Formulare

formloser Antrag (persönlich, schriftlich oder telefonisch)

Steuern/Gebühren

10,00 Euro, für jedes weitere Exemplar 5,00 Euro

Rechtliche Grundlagen

PStG - Personenstandsgesetz

PStV - Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes

GebOMI - Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern