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Was erledige ich wo?

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Wahlschein beantragen

Jeder Wahlberechtigte, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann sein Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn er einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellt.

Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten.

Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden. Im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür trägt der Briefwähler.

Unterlagen/Dokumente

ggf. Wahlbenachrichtigung

Formulare

Online-Wahlschein (Online-Veröffentlichung zur jeweiligen Wahl)

Steuern/Gebühren

Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

Rechtliche Grundlagen

BWahlG - Bundeswahlgesetz

BWO - Bundeswahlordnung

BbgLWahlG - Brandenburgisches Landeswahlgesetz

BbgLWahlV- Brandenburgische Landeswahlverordnung

BbgKWahlG - Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz

BbgKWahlV - Brandenburgische Kommunalwahlverordnung