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Was erledige ich wo?

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Wohnung anmelden

Wer eine Wohnung in Senftenberg oder in einem Ortsteil bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen persönlich bei der Meldebehörde anzumelden.

Dies gilt gleichermaßen für eine Hauptwohnung als auch für eine Nebenwohnung.

Neugeborene, die in die Wohnung der Eltern aufgenommen werden, werden durch das beurkundende Standesamt angemeldet. Beziehen mehrere Familienmitglieder zeitgleich eine gemeinsame Wohnung, kann ein Erwachsener die Meldung für alle Familienmitglieder vornehmen. Eine Ummeldung innerhalb des Zuständigkeitsgebietes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.

Unterlagen/Dokumente

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Kinderreisepass
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • bei Personen ohne Dokumente eine Personenstandsurkunde
  • evtl. Ummeldevollmacht

Formulare

Steuern/Gebühren

Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

Rechtliche Grundlagen

BMG - Bundesmeldegesetz