Seiteninhalt

In der Stadt Senftenberg gibt es drei Schiedsstellen. Die Schiedsstellen führen Schlichtungsverfahren - mit dem Ziel einer einvernehmlich außergerichtlichen Lösung - durch. Sie müssen vor Erhebung einer Klage am Amtsgericht aufgesucht werden, wenn es sich um Folgendes handelt:

  • Streitigkeiten über Ansprüche aus dem Nachbarrecht
  • Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre

Schiedsstellen der Stadt Senftenberg:

Schiedsstelle 1

Schiedsperson: Hans-Joachim Saretz
stellv. Schiedsperson: Heidemarie André                              Auflistung Zuständigkeitsbereiche
Tel: 03573 701-441

Schiedsstelle 2

Schiedsperson: Anett Gerska
stellv. Schiedsperson: Andreas Strobel                                          Auflistung Zuständigkeitsbereiche
Tel: 03573 701-442

Schiedsstelle 3

Schiedsperson: Martina Leitzke
stellv. Schiedsperson: Roxana Trasper                                             Auflistung Zuständigkeitsbereiche
Ansprechpartnerin: Linda Kaubisch
Tel: 03573 701-121

Alle Schiedsstellen sind postalisch wie folgt zu erreichen:

Schiedsstelle (1, 2 oder 3)
Stadt Senftenberg
Markt 1
01968 Senftenberg

Sprechstunden - im Rathaus, Raum 3.06 (3. Obergeschoss)

Schiedsstelle 1 - jeden 1. und 3. Dienstag des Monats von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Schiedsstelle 2 - jeden 2. und 4. Dienstag des Monats von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Schiedsstelle 3 - nach telefonischer Vereinbarung

Unterlagen/Dokumente

Personalausweis

Formulare

Es werden keine Formulare benötigt.

Steuern/Gebühren

50 Euro (nach Antragstellung)

Rechtliche Grundlagen

BbgSchGG - Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden