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Was erledige ich wo?

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Archivauskunft beantragen

Bei Anfragen zu Personen, die vor mehr als fünf Jahren verzogen oder verstorben sind, handelt es sich um eine Archivanfrage.

Die Auskunft kann nur auf persönliche oder schriftliche Anfrage hin erteilt werden, telefonische Auskünfte sind nicht möglich.

Die Auskunftserteilungen sind gebührenpflichtig.

Unterlagen/Dokumente

Es werden keine Unterlagen/Dokumente benötigt.

Formulare

Formloser Antrag (persönlich oder schriftlich)

Steuern/Gebühren

Je nach Aufwand 13 bis 20 Euro

Rechtliche Grundlagen

BMG - Bundesmeldegesetz

GebOMI - Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern