Archivauskunft beantragen
Bei Anfragen zu Personen, die vor mehr als fünf Jahren verzogen oder verstorben sind, handelt es sich um eine Archivanfrage.
Die Auskunft kann nur auf persönliche oder schriftliche Anfrage hin erteilt werden, telefonische Auskünfte sind nicht möglich.
Die Auskunftserteilungen sind gebührenpflichtig.
Unterlagen/Dokumente
Es werden keine Unterlagen/Dokumente benötigt.
Formulare
Formloser Antrag (persönlich oder schriftlich)
Steuern/Gebühren
Je nach Aufwand 13 bis 20 Euro