Beglaubigung Geburtenregister beantragen
Einen Auszug aus dem Geburtenregister erhalten Sie nach Ablauf von 110 Jahren im öffentlichen Archiv. Für den Auszug aus dem Personenstandsregister müssen Sie ein berechtigtes Interesse vorweisen können.
Die ersten standesamtlichen Aufzeichnungen existieren seit dem Jahr 1874.
Unterlagen/Dokumente
Formulare
Steuern/Gebühren
Rechtliche Grundlagen
BbgArchivG - Gesetz über die Sicherung und Nutzung von öffentlichem Archivgut im Land Brandenburg (Brandenburgisches Archivgesetz)
Satzung über die Nutzung des Archivs der Stadt Senftenberg (Archivsatzung)
Satzung der Stadt Senftenberg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)