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Kinderrechte im Amtsblatt

Durch das Amtsblatt erreicht man eine hohe Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern, die in der Stadt Senftenberg leben, denn das Amtsblatt wird kostenlos in alle Haushalte verteilt. Um die Kinderrechte noch mehr publik zu machen, erschien von Juni 2016 bis Oktober 2018 regelmäßig ein weiterer Teil der Serie "Wir Kinder und Jugendliche haben Rechte!", in der jeweils über ein spezifisches Kinderrecht informiert wird.

25.06.2016 - Kinderrechte Teil 1

Wir Kinder und Jugendliche haben Rechte!

am 15. Januar 2013 wurde mit dem Verein „Kinderfreundliche Kommunen“
e. V. eine Vereinbarung geschlossen, in der sich die Stadt Senftenberg zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf lokaler Ebene bekennt.

Auf der Grundlage eines Aktionsplanes für die lokale Umsetzung von Kinderrechten wurde der Stadt Senftenberg am 1. Juni 2015 das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ durch den Verein zuerkannt. In dem Aktionsplan hat die Stadt Senftenberg mit den Zielen und Maßnahmen konkrete Handlungsanweisungen zum Kindeswohl und zu den Kinderrechten formuliert. Die bedarfsgerechte Informationsweitergabe an Kinder und Eltern unserer Stadt ist im Punkt 8 des Aktionsplans niedergeschrieben. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, wird von nun an unter der Rubrik „Wir Kinder und Jugendliche haben Rechte“ in regelmäßiger Abfolge Erläuterungen zu den einzelnen Kinderrechten gegeben.

Alle Menschen auf der Welt haben Rechte! Sie haben ein Recht zu sagen, was sie denken, das Recht, ihre eigene Sprache zu sprechen, das Recht an ihren Gott zu glauben, das Recht nicht unmenschlich behandelt zu werden und vieles mehr.

Nach dem zweiten Weltkrieg war die Zeit reif für die Idee, dass Frieden und Entwicklung ihre Grundlage im Leben der Kinder haben. Am 20. November 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland unterschrieben, am 5. April 1992 trat sie in Kraft. Inzwischen haben 193 Staaten der Kinderrechtskonvention zugestimmt. Seitdem hat sich Vieles für Kinder verbessert. Trotzdem gibt es weltweit noch eine Menge zu tun, denn noch immer wachsen viele Kinder in Armut und Gewalt auf, leiden unter Krankheiten oder Diskriminierung.

Nur wenn Kinder wissen, dass sie eigene Rechte haben, können sie diese auch einfordern. Und nur dann können sie sich dafür einsetzen, dass sie für alle Kinder der Welt gelten.
Selbstverständlich müssen auch alle Erwachsenen wissen, dass es Kinderrechte gibt!

Erfahren Sie in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes mehr zum Inhalt der Kinderrechtskonvention.

Zusatz Agenda-Diplom:

Mit den vielen Aktionen innerhalb des Agenda-Diploms möchte Euch die Stadt Senftenberg das Recht auf Bildung und das Recht auf Freizeit innerhalb Eurer Heimatstadt gewähren.

10.09.2016 - Kinderrechte Teil 2

Wir Kinder und Jugendliche haben Rechte!

In dieser Ausgabe des Amtsblattes beantworten wir Euch folgende Fragen zum Thema Kinderrechte:

  1. Wo gilt die Kinderrechtskonvention?
  2. Für wen gilt die Kinderrechtskonvention?
  3. Was steht in der Kinderrechtskonvention?

 1. Wo gilt die Kinderrechtskonvention?

Um die Kinderrechtskonvention in einem Staat durchzusetzen, müssen zunächst die Verantwortlichen in diesem Staat zustimmen. Einige Staaten zum Beispiel verlangten mehr Kinderrechte. Doch viele arme Staaten waren dagegen, weil manche Kinderrechte sehr teuer sind – zum Beispiel Schulen für alle zu bauen. In Deutschland mussten die Politiker des Parlamentes, also des Bundestags, darüber abstimmen. Selbstverständlich haben sie zugestimmt und die Kinderrechtskonvention trat am 5. April 1992 in Kraft.

2. Für wen gilt die Kinderrechtskonvention?

Wie alt bzw. jung ein Mensch sein muss, damit er als Kind bezeichnet wird und von der Kinderrechtskonvention geschützt wird, ist im Artikel 1 der Kinderrechtskonvention festgelegt. Hier steht, dass normalerweise Menschen bis 18 Jahre als Kinder gelten. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Wenn ein Land festlegt, dass Menschen in diesem Land schon früher als Erwachsene gelten.

 Jeder Staat legt fest, bis zu welchem Alter seine Menschen Kinder sind. In den deutschen Gesetzen steht geschrieben, dass Menschen mit 18 Jahren volljährig sind und demnach erwachsen werden. Anders ist es beispielsweise in dem asiatischen Land Nepal. Dort ist ein Mensch schon mit 15 Jahren nicht mehr Kind und wird somit auch nicht mehr von der Kinderrechtskonvention geschützt.

Das ist zwar ungerecht, aber viele ärmere Staaten hätten eine andere Regelung nicht unterschrieben.

Was steht in der Kinderrechtskonvention?

Gesetzestexte und Verträge sind meist sehr kompliziert geschrieben. Auch Erwachsene haben ihre Probleme, diese zu verstehen. Selbst die Kinderrechtskonvention ist kompliziert geschrieben. Sie beginnt mit einer „Präambel“, so wird die Einleitung genannt. Anschließend folgen die einzelnen Regelungen, die Artikel genannt werden. Zu jedem Thema gibt es einen Artikel.

Erfahren Sie in den nächsten Ausgaben des Amtsblattes mehr zu den einzelnen Rechten der Kinder sowie weiteren Themen wie „Kinder fragen - Experten antworten“ und Hilfsorganisationen.

17.12.2016 - Kinderrechte Teil 3

Wir Kinder und Jugendliche haben Rechte!

Obwohl fast alle Staaten der Welt die Kinderrechtskonvention unterschrieben haben, wird sie bislang kaum umgesetzt. Trotzdem ist die Kinderrechtskonvention wichtig, denn sie macht sich für die Rechte der Kinder stark. Je mehr Kinder und Erwachsene darüber Bescheid wissen, desto größer ist die Chance, dass viele Staaten sich daran halten. Und desto besser geht es allen Kindern auf der Welt.

Der Bürgermeister, Andreas Fredrich, hat es sich zur Aufgabe gemacht, unter der Maßnahme 8 des Aktionsplanes der Stadt Senftenberg, Kinder mittels Veranstaltungen und anderen Aktionen über ihre Rechte aufzuklären. So übergab er den Schülern und Schülerinnen der Linden-Grundschule Hosena am 6. Oktober 2016 den Senftenberger Kinderrechtekoffer. Dieser Kinderrechtekoffer enthält viele Materialien, die es zu erkunden gilt. Die bereitgestellten Materialien sind informativ, kurzweilig und sollen helfen, die Kinder auf spielerische Art und Weise mit den Kinderrechten vertraut zu machen. Denn es genügt nicht, zu wissen, DASS es Rechte für Kinder und Jugendliche gibt – man muss auch wissen, WELCHE Rechte es gibt und WIE sie durchgesetzt werden können.

So diskutierte man beispielsweise über das Recht auf eigene Meinung. In der Konvention betonen gleich mehrere Artikel, dass die Meinungen von Kindern wichtig sind – zum Beispiel Artikel 13 zur „Meinungs- und Informationsfreiheit“. Kinder sollen ihre Meinung sagen dürfen. Kinder sollen angehört werden, bevor Stadtparlamente, Ämter und Gerichte Entscheidungen treffen, die mit Kindern zu tun haben. Senftenberger Kinder und Jugendliche können ihre Meinung im Kinder- und Jugendparlament einbringen.

Das Kinder- und Jugendparlament wurde am 17.12.1998 ins Leben gerufen. Seitdem ist es ein fester Bestandteil der Stadt Senftenberg und wird auch in Zukunft die politischen Themen der Stadt mitbestimmen. Gegenwärtig beteiligen sich 11 Mitglieder im Alter von 10 bis 27 Jahren an verschiedenen Projekten. Jeden zweiten Dienstag im Monat treffen sich die Kinder und Jugendlichen ab 17:30 Uhr im Rathaus und planen verschiedenste Aktionen und Projekte. Als letztes Projekt in 2016 organisierten die jungen Parlamentarier beispielsweise ein Jugendkonzert unter dem Motto „Happy Birthday - Wir werden endlich 18“, welches im Kultur- und Freizeitzentrum „Pegasus“ in Senftenberg stattfand.

Habt auch Ihr Lust darauf, aktiv im Stadtgeschehen mitzumischen? Meldet Euch bei der Sachbearbeiterin für Jugendangelegenheiten, Gundula Kornisch, unter der Telefonnummer 03573 701256, an.

15.04.2017 - Kinderrechte Teil 4

Wir Kinder und Jugendliche haben Rechte!

Am 12. Januar 2013 wurde mit dem Verein Kinderfreundliche Kommunen e. V. eine Vereinbarung geschlossen, in der sich die Stadt Senftenberg zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf lokaler Eben bekennt.

In der vergangen Ausgabe des Amtsblattes wurde unter anderem auf das Recht auf freie Meinungsäußerung der Kinder eingegangen. Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche weitere Rechte.

Dein Recht auf Spiel und Freizeit

Gerade für Kinder ist es wichtig, sich ausprobieren zu können und Neues zu lernen und zu erleben! Darum ist auch das Recht auf Spiel und Freizeit ein besonders wichtiges Recht. Artikel 31 der Kinderrechtskonvention besagt, dass jedes Kind das Recht hat, Freizeit zu haben und Pausen zu machen. Es muss Angebote geben, wie Sportvereine und Spielplätze, damit DU tolle Sachen in Deiner Freizeit machen und erleben kannst.

Auch wenn es für uns in Deutschland selbstverständlich sein mag, sich nachmittags mit Freunden zu treffen, zum Sport zu gehen oder Musikunterricht zu nehmen, sieht das in anderen Teilen der Welt leider ganz anders aus: Viele Kinder müssen von klein auf arbeiten, damit ihre Familien überleben können, und haben keine Chance, solche Dinge zu unternehmen. 

Senftenberg bietet allen Kindern ein umfangreiches Angebot an Freizeitaktivitäten. Wusstest Du, dass es in unserer Stadt beispielsweise über 200 Vereine gibt, in denen du Sportangebote, kulturelle Angebote oder sonstige Mitmach-Angebote wahrnehmen kannst? Neben dem Kultur- und Freizeitzentrum „Pegasus“, dem WK III „Der Würfel e. V.“ und dem Jugendspielclub des Theaters gibt es noch zahlreiche Einrichtungen, wie das Erlebnisbad, die Stadtbibliothek oder den Tierpark – Orte, an denen Du viel dazulernen und spielen kannst.

Die Stadt muss auch dafür sorgen, dass Spielplätze da sind, auf denen Du Dich austoben kannst und geschützt bist. Die Stadt Senftenberg unterhält gegenwärtig 23 Spielplätze im Stadtgebiet und in den Ortsteilen. Apropos Spielplätze! Die Briesker und Sedlitzer Kinder bekamen jüngst die Möglichkeit, sich im Rahmen einer „Planungswerkstatt“ auszutoben und ihre Vorstellungen für einen Spielplatzbau in ihrem Ortsteil einzubringen.

Gemeinsam wurde gemalt, gebastelt und modelliert. Die in den Planungswerkstätten gesammelten Ideen und Anregungen der jungen Planer sind die Grundlage für einen Gestaltungsplan, den die Spielraumplaner der Stadt Senftenberg nun ausarbeiten. Die Einbeziehung der Kinder vor Ort gewährleistet, dass das fertige Produkt den Vorstellungen der Nutzer unter Berücksichtigung der technischen und sicherheitsrelevanten Belange bestmöglich entspricht. Die Folge ist eine starke Identifikation mit dem Spielraum und eine größere Bereitschaft, Verantwortung für den Erhalt des gemeinsam Geschaffenen zu übernehmen.

Hast auch Du Lust, Dich in Deiner Freizeit aktiv am Stadtgeschehen zu beteiligen? Auf der Webseite findest du Informationen zum Kinder- und Jugendparlament. Bist du jünger als 12 Jahre, kannst du auch Junior-Experte werden und Deine Stadt mitgestalten.

15.07.2017 - Kinderrechte Teil 5

Wir Kinder und Jugendliche haben Rechte!

Am 12. Januar 2013 wurde mit dem Verein Kinderfreundliche Kommunen e. V. eine Vereinbarung geschlossen, in der sich die Stadt Senftenberg zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf lokaler Eben bekennt.

In der vergangen Ausgabe des Amtsblattes konnte u. a. auf das Recht auf Spiel und Freizeit der Kinder eingegangen werden. Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche weitere Rechte.

Dein Recht auf Privatsphäre und persönliche Ehre

Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben, ihre Würde und ihre persönliche Ehre geachtet werden. Schreibst Du zum Beispiel ein Tagebuch, darf dieses nicht gegen deinen Willen gelesen oder daraus vorgelesen werden. Wenn Du darum bittest, vor dem Betreten Deines Zimmers anzuklopfen, müssen sich Kinder und auch Erwachsene daran halten. Niemand darf in Deiner Post oder in anderen persönlichen Sachen herumschnüffeln. Außerdem gibt es Dinge, die niemanden etwas angehen, außer DICH selbst. Das muss akzeptiert werden, weil Kinder ein Recht auf die eigene Privatsphäre haben.

Selbstverständlich stehen Dir Deine Eltern bei alltäglichen Anliegen stets zur Seite. Sie sind als engste Vertrauenspersonen Deine ersten Ansprechpartner, wenn Du einmal nicht weiter weißt. Wichtig ist es, über Freuden und Sorgen zu sprechen, sei es mit Deinen Eltern, Verwandten, Lehrern oder Freunden. Weißt Du Dir einmal keinen Rat, dann kannst Du diesen beim Deutschen Kinderschutzbund suchen.

Der Deutsche Kinderschutzbund ist die älteste und größte Kinderorganisation Deutschlands. Der Ortsverband Senftenberg betreut neben vielen anderen Projekten auch das Kinder- und Jugendtelefon und gibt Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, über Freuden und Nöte zu sprechen.

Das Kinder- und Jugendtelefon (KJT) ist ein anonymes Betreuungsangebot, an das sich Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen wenden können. Es ist bundesweit montags bis freitags von 14.00 bis 20.00 Uhr erreichbar. Junge Menschen finden hier Anregungen und Unterstützung, um Situationen und Probleme zu reflektieren und besser zu bewältigen. Je nach Bedarf erhalten die Kinder und Jugendlichen Auskünfte über weiterführende Hilfseinrichtungen. Es besteht nicht der Anspruch, die Probleme endgültig zu lösen, sondern die Kinder und Jugendlichen zu ermuntern, erste Schritte zur Veränderung zu tun.

Das KJT ist ein Ort, an dem Kinder und Jugendliche anonym bleiben dürfen und sich über Tabuthemen aussprechen können. Die Telefonnummer des Kinder- und Jugendtelefons, auch die "Nummer gegen Kummer" genannt, lautet 116111.

Speziell ausgebildete Berater und Beraterinnen unterstützen die Anrufenden bei Alltagsproblemen und in schwierigen Lebenssituationen, gehen auf Gefühle ein, sind Gesprächspartner und Zuhörer.

Leider hat die „Nummer gegen Kummer“ manchmal selbst Kummer: das Kinder- und Jugendtelefon benötigt dringend Verstärkung und weitere Telefonberater und Telefonberaterinnen. Also bitte den Eltern, Omas und Opas weitersagen…! Wenn sie Interesse haben, können sie sich gern an den Verein unter der Telefonnummer 03573 63065 wenden.

14.10.2017 - Kinderrechte Teil 6

Wir Kinder und Jugendliche haben Rechte!

Am 12. Januar 2013 wurde mit dem Verein Kinderfreundliche Kommunen e. V. eine Vereinbarung geschlossen, in der sich die Stadt Senftenberg zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf lokaler Eben bekennt.

In der vergangen Ausgabe des Amtsblattes konnte u. a. auf das Recht auf Privatsphäre und persönliche Ehre der Kinder eingegangen werden. Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche weitere Rechte.

Dein Recht auf Schutz vor Drogen und Drogenhandel

Es ist wichtig, dass du vor Drogen geschützt wirst. Drogen können Menschen zum Schlechten hin verändern, krank machen und sogar zum frühen Tod führen. Zu den Drogen gehören Marihuana, Heroin, Crystal Meth aber eben auch Zigaretten und Alkohol. Du hast ein Recht darauf, an geeigneten Angeboten zur Information und Beratung über die Gefahren von Drogen und Drogenkonsum teilzunehmen. Gelegentlich gibt es Veranstaltungen oder Projekte an deiner Schule oder in den Senftenberger Jugendeinrichtungen, bei denen du dich schlau machen und um Rat fragen kannst. Es ist verboten, Kinder und Jugendliche für die Herstellung und Verbreitung beziehungsweise Verkauf von Drogen zu benutzen. Du hast ein Recht darauf, NEIN zu sagen, selbst wenn einige deiner Bekannten Drogen konsumieren und dich dazu überreden wollen.

Seit dem Jahr 2012 beschäftigen sich die Stadt Senftenberg und ihre Partner ganz bewusst mit dem Thema Sucht.

"Starke Kids sind auch gesunde Kids!" – Suchtpräventionsarbeit in der Stadt Senftenberg

Unter dem Motto "Starke Kids sind auch gesunde Kids!" arbeitet seit mehreren Jahren ein engagiertes Präventionsnetzwerk - unter der Federführung des Ordnungsamtes der Stadt Senftenberg - bestehend aus Vertretern der Polizei, des Jugend- und Gesundheitsamtes des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, der Jugendhilfe, der Schulen und Eltern, des Klinikums Niederlausitz GmbH sowie weiterer Fachleute im Bereich der Suchtprävention für Kinder und Jugendliche erfolgreich zusammen.

In regelmäßigen Netzwerkrunden werden aktuelle Probleme im Zusammenhang mit dem Thema besprochen und Lösungsansätze gemeinsam erarbeitet.

Durch dieses regelmäßige und sehr engagierte Zusammenwirken aller Fachkräfte konnten in den vergangenen Jahren einige Präventionsprogramme gestartet sowie eigene Projektideen auf den Weg gebracht werden.

Die positive Entwicklung der Suchtpräventionsarbeit in der Stadt Senftenberg soll folgend anhand ausgewählter Präventionsprojekte aufgezeigt werden.

Klasse2000

Bei dem bundesweiten Präventionsprojekt Klasse2000 handelt es sich um ein sehr nachhaltiges Unterrichtsprogramm zur Gesundheitsförderung, Gewalt- und Suchtvorbeugung und ist für die Grundschule von der 1. bis zur 4. Klasse konzipiert (www.klasse2000.de).

BE SMART, DON´T START

Dieses Präventionsprojekt, welches insbesondere für Schüler der Klassenstufen 6 bis 8 konzipiert ist, hat das Ziel, das Thema Nichtrauchen in die Schulen zu bringen und attraktiv zu machen. Der Einstieg zum Rauchen soll bei nichtrauchenden Schülern verzögert bzw. verhindert werden. Schüler, die bereits mit dem Rauchen experimentieren, sollen mit diesem Projekt dabei unterstützt werden, das Rauchen einzustellen (www.besmart.info).

30.12.2017 - Kinderrechte Teil 7

Wir Kinder und Jugendliche haben Rechte!

Am 12. Januar 2013 wurde mit dem Verein Kinderfreundliche Kommunen e. V. eine Vereinbarung geschlossen, in der sich die Stadt Senftenberg zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf lokaler Eben bekennt.

In der vergangen Ausgabe des Amtsblattes konnte u. a. auf das Recht auf Schutz vor Drogen eingegangen werden. Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche weitere Rechte.

Dein Recht auf eine gute Schulbildung

Kennst Du das auch? Morgens klingelt der Wecker – wie immer viel zu früh – und du musst Dich fertig machen für die Schule. Draußen ist es noch dunkel und kalt und irgendwie hast du gar keine Lust auf den Unterricht. Dabei zählt das Recht auf eine gute Schuldbildung zu den Kinderrechten und wurde in Artikel 28 der EU- Kinderrechtskonvention fest verankert. Das ist auch gut so, denn ohne Bildung kann man später als Erwachsener nur sehr schwer Geld verdienen.

Damit jedes Kind in Senftenberg und sogar jedes Kind in ganz Deutschland die Schule besuchen kann, ist der der Zugang zu allen öffentlichen Schulen kostenfrei. Dies war nicht immer so, denn Historisch war die Entwicklung des Schulwesens nur durch die Finanzierung der Schulen und Lehrer möglich. Das Schulgeld für die Volksschule, so nannte man die öffentlichen Schulen früher, wurde erst 1919 durch die Weimarer Reichsverfassung mit Art. 145 abgeschafft. Demnach musste man noch vor 100 Jahren viel Geld bezahlen, damit der eigene Nachwuchs Lesen, Schreiben und Rechnen lernten durfte. In manchen Ländern der Erde ist das heute immer noch so und es gibt sogar Kinder die arbeiten gehen müssen, um sich dadurch ihr eigenes Schulgeld zu verdienen.

In Deutschland wurde aus dem Privileg eine Schule besuchen zu dürfen, sogar ein Muss. Für eine einheitliche Regelung hat man hierfür extra ein eigenes Landesgesetz geschaffen, nämlich das Brandenburgische Schulgesetz (BbgSchulG). Das Gesetz wurde für Dich und alle anderen Kinder in Brandenburg geschrieben aber auch für die Schulen, damit sie überhaupt wissen, welche Rechte und Pflichten Du besitzt.

Wenn Du gerne mehr darüber erfahren möchtest, kannst du das Gesetz ganz leicht im Internet kostenfrei finden und alles ganz in Ruhe nachlesen. Wenn Du Fragen zu Deinem Recht auf Schulbildung hast, kannst Du gerne Deine Frage dem Kinder- und Jugendparlament stellen. Das Gremium für Kinder und Jugendliche tagt an jedem zweiten Dienstag des Monats im Rathaus und freut sich auf Deinen Besuch.

Kontakt: bildung-soziales@senftenberg.de

14.04.2018 - Kinderrechte Teil 8

Teil 8: Wir Kinder und Jugendliche haben Rechte!

Am 12. Januar 2013 wurde mit dem Verein Kinderfreundliche Kommunen e. V. eine Vereinbarung geschlossen, in der sich die Stadt Senftenberg zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf lokaler Ebene bekennt.

In der vergangenen Ausgabe des Amtsblattes konnte u. a. auf das Recht auf eine gute Schulbildung eingegangen werden. Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche weitere Rechte.

 

Dein Recht auf gegenseitigen Respekt

Nicht nur Erwachsene möchten von ihren Mitmenschen respektiert und wertgeschätzt werden. Auch Kindern ist es wichtig! Es ist nämlich ganz schön nervig, wenn Eltern oder Lehrer sich beispielsweise nicht auf Diskussionen auf Augenhöhe mit Dir einlassen wollen.

Damit aus den jetzigen Kindern später bessere Erwachsene werden, die nicht dieselben Fehler begehen, ist das Fach Ethik inzwischen ein ganz normales Schulfach an deiner Schule, genauso wie Geschichte oder Mathematik.

In Ethik (von Ethos: „Sitte, Gewohnheit“) behandelst Du zusammen mit Deinen Mitschülerinnen und Mitschülern philosophische Fragen und ihr setzt euch gemeinsam mit unterschiedlichen Moralvorstellungen des Einzelnen und über generelle Vorstellungen über das Leben auseinander.

Ethik setzt auf den Dialog zwischen den Schülerinnen und Schülern die aus unterschiedlichen Herkunftsländern kommen, denn jede Meinung und Wertvorstellung ist kostbar. Der Ethikunterricht verfolgt mehrere Ziele:

  • Ein friedlich Zusammenzuleben zu ermöglichen,
  • die Kinder anzuregen über die gemeinsamen Werte, die unsere Gesellschaft zusammenhält, nachzudenken
  • und natürlich den Respekt für den anderen zu entwickeln.

Im Ethikunterricht beschäftigt man sich z.B. mit Fragen: „Wie leben wir?“, „Ist es gut so, wie wir leben?“ und „Wie können wir besser zusammen leben?“.

Wenn Du gerne mehr darüber wissen möchtest, kannst Du sicher Deinen Ethiklehrer oder Lehrerin an Deiner Schule dazu befragen. Und wenn Du Interesse, hast mehr über die Kinderrechte und Aktionen rund um das Thema Kinderfreundliche Kommune zu erfahren, schau doch mal vorbei auf unserer Webseite: www.senftenberg.de/Bürger/Senftenberg-für-Kinder-und-Jugendliche/Kinderfreundliche-Kommune

21.07.2018 - Kinderrechte Teil 9

Teil 9: Wir Kinder und Jugendliche haben Rechte!

Am 12. Januar 2013 wurde mit dem Verein Kinderfreundliche Kommunen e. V. eine Vereinbarung geschlossen, in der sich die Stadt Senftenberg zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf lokaler Ebene bekennt.

In der vergangenen Ausgabe des Amtsblattes konnte unter anderem auf das Recht auf gegenseitigen Respekt eingegangen werden. Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche weitere Rechte.

Besondere Rechte für jeden Mensch unter 18 Jahren

Kinderrechte sind die Menschenrechte für Kinder unter 18 Jahren und damit eine sehr wichtige Grundlage für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft, in der Familie, im Kindergarten, in der Schule, der Kommune und im ganzen Land.

Um Deine Rechte besser umzusetzen und Deinen Schutz, Deine Förderung sowie Deine Beteiligung zu stärken, wurde der Stadt Senftenberg am 1. Juni 2015 das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ überreicht. Seitdem gibt es viel mehr Projekte für Kinder. Vielleicht hast du schon von SFBaby gehört. Diese besondere Aktion ist für die allerkleinesten Kinder unserer Stadt.

Seit 2016 lädt die Stadt Senftenberg jährlich zum Kinderfest, welches dieses Jahr am 1. Juni 2018 im Senftenberger Tierpark stattfand, alle Neugeborenen aus dem Vorjahr gemeinsam mit ihren Eltern zu einem Baby-Gruppenfoto ein. Ziel ist es, dass sich die Babys und deren Familien in der Stadt willkommen fühlen.

Hierbei erhält jede Familie eine kleine Baby-Überraschungstüte vom Bürgermeister überreicht. Die Überraschungstüten sind mit Gutscheinen, Informationsmaterialien zu Kinderrechten, dem bekannten SFBaby Shirt und etwas zum Spielen für die Kleinen gefüllt. Hiermit möchte der Bürgermeister Andreas Fredrich die Kinder herzlich in der Stadt Senftenberg begrüßen!

Dieses Jahr feierte SFBaby bereits den dritten Geburtstag. Wenn Du Dir alle drei SFBaby-Fotos anschauen möchtest, besuche doch die Kinderfreundliche Kommune Webseite unserer Stadt.

06.10.2018 - Kinderrechte Teil 10

Am 12. Januar 2013 wurde mit dem Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. eine Vereinbarung geschlossen, in der sich die Stadt Senftenberg zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf lokaler Ebene bekennt. In der vergangenen Ausgabe des Amtsblattes konnte unter anderem auf die besonderen Rechte für jeden  Menschen unter 18 Jahren eingegangen werden. Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche weitere Rechte.

Dein Recht auf besondere Förderung und Unterstützung, falls Du eine Behinderung hast!

Sicherlich hast Du schon einmal Kontakt zu einem Kind gehabt, was ganz anders war als Du. Anders zu sein, kann auf viele verschiedene Arten passieren. Der Unterschied kann beispielsweise darin bestehen, dass ein Kind ganz anders aussieht. Oder anders denkt oder fühlt als Du. Und es gibt Menschen, die mit Behinderungen zur Welt kommen oder durch einen schlimmen Unfall bereits im Kindesalter einer Beeinträchtigung unterliegen.

Kinder mit Behinderungen sollen in unserer Gesellschaft natürlich nicht ausgegrenzt werden. Schließlich liegt uns die Chancengleichheit aller Menschen am Herzen. Zudem werden Minderheiten in Deutschland durch Spezialgesetze geschützt. Auch in Senftenberg setzt man sich sehr für Kinder mit Behinderungen ein. Hast Du schon einmal von einer Schule für gemeinsames Lernen gehört? Das Konzept „Gemeinsames Lernen in der Schule“ sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam in einer Klasse lernen. Man trennt die Kinder also nicht und möchte eine Schule, in der alle Kinder und Jugendlichen gleichermaßen willkommen sind. Der Vorteil liegt klar auf der Hand: Die Kinder lernen alle gemeinsam miteinander und auch voneinander!

Seit dem Schuljahr 2018/19 gibt es im Land Brandenburg 188 Schulen für gemeinsames Lernen, also viele Schulen, in denen Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen Amtsblatt für die Stadt Senftenberg Jahrgang 21 / Nummer 3 – 17 – gemeinsam unterrichtet werden. Auch in Senftenberg ist man von diesem Konzept überzeugt. Die Bernhard-Kellermann-Oberschule ist zum Beispiel eine Schule für gemeinsames Lernen und verfolgt somit das Ziel, noch mehr Jugendliche in der Region mit besonderem Unterstützungsbedarf zu einem Schulabschluss zu führen und damit bessere Chancen zur Berufsausbildung zu vermitteln.

Um dieses hohe Ziel zu erreichen, wird die Klassenfrequenz gesenkt. Zudem werden individuell zusätzliche Stunden für den gemeinsamen  sozialpädagogischen Unterricht zur Verfügung gestellt. Es ist schön in einer Kinderfreundlichen Kommune zu leben und zu wissen, dass es ok ist, anders zu sein und dennoch dazuzugehören. Hast Du trotzdem große Sorgen oder Kummer, gibt es ein Kinder- und Jugendtelefon, welches anonym und kostenlos von Montag bis Samstag von 14 bis 20 Uhr für Dich erreichbar ist: 116 111. Mit Teil 10 endet die Reihe der Informationen zu Kinderrechten. Die Artikel und weitere Informationen finden Interessierte auf der Website der Stadt Senftenberg www.senftenberg.de

Zukünftig soll die neue Rubrik „Aktuelles aus der Kinderfreundlichen Kommune“ an dieser Stelle zu Projekten und Aktionen informieren.

22.12.2018 - Aktuelles aus der Kinderfreundlichen Kommune

Am 12. Januar 2013 wurde mit dem Verein „Kinderfreundliche Kommunen e.V. eine Vereinbarung geschlossen, in der sich die Stadt Senftenberg zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf lokaler Ebene bekennt. An dieser Stelle wird über aktuelle Projekte, Vorhaben und Fragestellungen berichtet:

Am 14. Dezember 2018 fand die Jahrestagung „Kinderrechte im Verwaltungshandeln“ im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Berlin statt. Sebastian Schulz (ehemaliges KJP-Mitglied) aus Senftenberg nahm als Juniorsachverständiger der Kinderfreundlichen Kommune daran teil. Wie alle  Pilotkommunen hatte auch Senftenberg dabei die Chance, sich mit einer Maßnahme zu präsentieren.

Auf einem A0-Poster verdeutlichte Senftenberg das Projekt „SFBaumeister“. Dabei handelt es sich um ein Partizipationsprojekt, bei dem Kinder intensiv in die Planung und den Bau von Spielplätzen einbezogen werden. Auf diese Weise sind bislang je ein Spielplatz in den Ortsteilen Brieske und Sedlitz entstanden.

Seit Oktober erhalten Familien mit Kindern, die zum ersten Mal nach Senftenberg ziehen, ein Begrüßungsschreiben von Bürgermeister Andreas Fredrich. Darin informiert er die jungen Senftenbergerinnen und Senftenberger über die neue Heimatstadt. Bildungs- und Freizeitangebote werden den Kindern ebenso präsentiert, wie die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen, sei es als Junior-Experte oder im Kinder- und Jugendparlament.

E i n A u s z u g a u s d e m W i l l k o m m e n s - B r i e f g e f ä l l i g ? B i t t e s c h ö n :

„Lieber Max,

schön das Du mit Deiner Familie zu uns gezogen bist! Damit Senftenberg schnell zu Deiner neuen Heimat wird, möchte ich Dir den Einstieg so leicht wie möglich gestalten. Die Kreisstadt Senftenberg liegt im Süden Brandenburgs im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. ...

Deine Freizeit kommt in der Stadt Senftenberg natürlich auch nicht zu kurz. In unserer Stadt findest Du viele attraktive Freizeitangebote. Wie wäre es z. B. mit einem Besuch in unserer Stadtbibliothek? ...
Zur Sommerzeit ist der Senftenberger See der Anziehungspunkt für alle kleinen und großen Piraten. Doch der See bietet weitaus mehr als nur eine Abkühlung für Dich und Deine Eltern. Du kannst Dich auf vielen tollen Spielplätzen vergnügen, während Deine Eltern die Sonne genießen. ...“

Hier finden Sie alle Amtsblätter in digitaler Form ab dem Jahr 2004.