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Tipps & FAQ

Tipps:

­⯈ Tipps für Ihre Angebotsabgabe erhalten Sie hier!

Häufig gestellte Fragen (FAQ):

Warum werden öffentliche Aufträge ausgeschrieben?

Kommunen sind verpflichtet auszuschreiben. Gemäß § 97 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) haben Öffentliche Auftraggeber sämtliche Waren, Bau- und Dienstleistungen nach Maßgabe der Vorschriften des GWB im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren zu beschaffen. In den §§ 98 und 99 GWB ist dabei definiert wer Öffentliche Auftraggeber sind, darunter fallen auch Kommunen. Diesen Regelungen dürfen sich die Kommunen auch nicht entziehen.

Was ist ein öffentlicher Auftrag?

Zu den öffentlichen Aufträgen i.S.d. § 103 GWB gehören insbesondere Aufträge über:

  • Lieferleistungen
  • Bauleistungen
  • Dienstleistungen
  • Konzessionen

Gemäß der Legaldefinition handelt es sich bei öffentlichen Aufträgen um entgeltliche Verträge zwischen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern, welche die Ausführung von Bauleistungen, Beschaffung von Leistungen, die Erbringung von Dienstleistungen oder die Lieferung von Waren zum Gegenstand haben.

Um öffentliche Aufträge kann sich jedes Unternehmen bewerben, dass sich gewerbsmäßig mit der Erbringung der nachgefragten Leistung befasst.

Wofür stehen die Abkürzungen VgV, VgV, VOB?

VgV steht für Vergabeordnung, die das Verfahren bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen regelt. Die VgV enthält Vorschriften über das einzuhaltende Verfahren bei der Vergabe "klassischer" öffentlicher Aufträge im Oberschwellenbereich (EU-Verfahren).

UVgO steht für die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte, kurz Unterschwellenvergabeordnung. Sie hat die VOL/A in Brandenburg zum 01.05.2018 abgelöst.

VOB steht für Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen unter- und überhalb der EU-Schwellenwerte. Sie unterteilt sich in 3 Teile - Teil A bis Teil C. Bauleistungen sind Arbeiten jeder Art durch die eine Anlage hergestellt, instandgehalten, geändert oder beseitigt wird.

Was ist bei öffentlichen Vergaben zu beachten?

Die Vergabebestimmungen und mehr finden Sie in der Rubrik "Vergaberecht".

Was kostet die Teilnahme an einer Ausschreibung?

Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch bereitgestellt und stehen kostenfrei zur Verfügung.

Wie lange dauert ein Vergabeverfahren?

Die Dauer von Vergabeverfahren variiert in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren, wie z.B. interne Verfahrensvorschriften, Einbindung von Entscheidungsgremien oder durch EU-Recht vorgegebene Ausschreibungsfristen bei europaweiten Ausschreibungsverfahren. Bei Ausschreibungen und Vergaben erfolgt die Auftragsvergabe innerhalb der vorgegebenen Bindefrist.

Wie kann ich mich an einer Ausschreibung beteiligen?

Die Öffentlichen Ausschreibungen der Stadt Senftenberg finden Sie unter Aktuelle Ausschreibungen & Vergaben oder direkt auf dem „Vergabemarktplatz Brandenburg“.

Bei Beschränkten und Freihändigen Vergabeverfahren bzw. Verhandlungsverfahren wählt der Auftraggeber in der Regel drei bis acht Firmen aus, die als fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Bewerber aufgrund der Registrierung im Bieterverzeichnis oder in einer Präqualifizierungsdatenbank bekannt sind. Diesen Unternehmen erhalten eine Einladung zur Teilnahme an der jeweiligen Ausschreibung über den „Vergabemarktplatz Brandenburg“.

Sind Bieterfragen im Vergabeverfahren gestattet?

Bieter haben das Recht, im Rahmen einer Ausschreibung nach dem Erhalt der Vergabeunterlagen von der Vergabestelle ergänzende Informationen zu erbitten. Einmal kann es ein individueller Informationsbedarf sein, der auf Missverständnisse, Fehleinschätzungen oder einfaches Überlesen der Hinweise in den Vergabeunterlagen zurückzuführen ist. Es kann aber auch sein, dass Formulierungen in den Vergabeunterlagen objektiv aufklärungsbedürftig sind. Es obliegt der Zentralen Vergabestelle die Relevanz einer Auskunft zu bewerten.

Eine wichtige Auskunft liegt in jedem Fall dann vor, wenn ein Bieter dadurch einen Informationsvorsprung hat. Die Zentrale Vergabestelle muss deshalb wichtige Auskünfte bezüglich der geforderten Leistung oder der Preisermittlung allen Bietern mitteilen. Die Bieteranfragen werden, wie die Anfragen der Bieter, ebenfalls in Textform beantwortet. Die Frist, bis wann Bieteranfragen gestellt werden können, entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen bzw. der Bekanntmachung der Ausschreibung. Sollte keine Frist benannt sein, können Sie Anfragen bis 3 Tage vor dem Eröffnungs-/Abgabetermin stellen.

Wann muss ich mein Angebot abgeben?

elektronische Angebote
Für die elektronische Angebotsabgabe steht Ihnen das Bietertool des Vergabemarktplatz Brandenburg zur Verfügung. Eine Abgabe nach Ablauf der Angebotsfrist ist hier nicht mehr möglich.

schriftliche Angebote
Die unterschriebenen Angebotsunterlagen sind in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag bis zum in der Bekanntmachung und den Angebotsunterlagen genannten Eröffnungstermin (Uhrzeit beachten!) abzugeben bei der:

Stadt Senftenberg
Markt 1
01968 Senftenberg

Beachten Sie auch die unter Umständen langen Beförderungszeiten der Postzustellungsunternehmen und schicken Ihr Angebot rechtzeitig ab. Bei verspätetem Eingang kann Ihr Angebot nicht mehr gewertet werden!

Sollten Sie am Tag der Angebotseröffnung ein Angebot in den Briefkasten des Rathauses werfen, können Sie sicher gehen, dass der Briefkasten zum Ende der Angebotsfrist noch einmal geleert wird.

Woher weiß ich, ob mein Unternehmen geeignet ist - Was heißt Eignung?

Öffentliche Auftraggeber dürfen Aufträge nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen vergeben. Um dies überprüfen zu können, werden in der Bekanntmachung und in den Ausschreibungsunterlagen entsprechende Nachweise gefordert, die in der gewünschten Form mit dem Angebot abzugeben sind. Bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergabeverfahren bzw. Verhandlungsverfahren wurde die Eignung der aufgeforderten Unternehmen bereits im Vorfeld geprüft.

Warum muss ich einen Mindestlohn nach Brandenburgischen Vergabegesetz garantieren?

Nach dem Brandenburgisches Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz - BbgVergG) dürfen öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen nur an Unternehmen vergeben werden, die bei Angebotsabgabe schriftlich erklären, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens das durch einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag festgelegte Mindestentgelt zu zahlen. Hierzu müssen Sie lediglich im Angebotsanschreiben das entsprechende Kreuz setzen.

Der Tarifvertrag muss dem Geltungsbereich durch das Mindestlohngesetz, aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder durch andere gesetzliche Bestimmungen im Sinne des § 2 Absatz 6 BbgVergG unterliegen.

Sind Bietergemeinschaften erlaubt?

Sofern Bietergemeinschaften nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, sind sie Einzelbewerbern gleichzusetzen. Das Formular zur Erklärung der Bildung einer Bietergemeinschaft liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.

Was ist ein Unterauftragnehmer und wann darf ich diesen binden?

Ein Unterauftragnehmer ist ein von einem Bieter zur Erfüllung von diesen übernommenen Aufgaben eingeschaltetes Unternehmen. Er hat in der Regel keine eigene Vertragsbeziehung mit dem öffentlichen Auftraggeber. Die Einbindung von Unterauftragnehmern in die Leistungserbringung ist grundsätzlich zulässig. Der öffentliche Auftraggeber kann Unternehmen in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen auffordern, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Die Nachunternehmer müssen mindestens vor Vertragsabschluss namentlich benannt sein.

Soweit sich der Auftragnehmer der Nachunternehmer bedient, um seine eigene Eignung nachzuweisen, müssen entsprechende Eignungsnachweise der Nachunternehmer bereits bei Angebotsabgabe vorliegen (Eignungsleihe). Anderenfalls ist unter Umständen Raum für die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen.

Muss ich Referenzen vorweisen?

Die in der Bekanntmachung oder in den Angebotsunterlagen geforderten Referenzen sind dem Angebot beizufügen.

Darf  ich an der Angebotsöffnung (ehemals Submission) teilnehmen?

Bei Beschränkten und Öffentlichen Ausschreibungen gemäß VOB/A ist eine Teilnahme der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten an der Angebotsöffnung möglich. Eine Bieterinformation wird nach jeder Angebotsöffnung über den Vergabemarktplatz an alle Bieter im Verfahren versendet. Die Beifügung von frankierten Umschlägen zu den Vergabeunterlagen ist daher nicht erforderlich.

Bei Ausschreibungen gemäß UVgO und VgV sind die Möglichkeiten zur Information stark eingeschränkt. Weder eine Teilnahme an der Angebotsöffnung noch die Versendung des Eröffnungsergebnisses sind erlaubt.

Ab 01.01.2022 sind nur noch elektronische Vergabeunterlagen zugelassen, damit entfällt in allen Bereichen die Teilnahme an den Angebotsöffnungen. Die Bereitstellung des Eröffnungsergebnisses bei Beschränkten und Öffentlichen Ausschreibungen gemäß VOB/A bleibt davon unberührt.

Wer erhält den Auftrag?

Das preiswerteste Angebot muss nicht das wirtschaftlichste sein. Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände (z. B. Preis, Kundendienst, Folgekosten, Lieferfrist, Betriebskosten, Rentabilität, Qualitätsmerkmale des Produkts, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Ausführungszeitraum oder -frist) wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Preis ist allerdings immer ein wichtiges Zuschlagskriterium.

Die Zuschlagskriterien werden in der Bekanntmachung oder/und in den Vergabeunterlagen genannt.

Die Wertung der Angebote erfolgt in 3 Stufen. Der formalen Prüfung folgt die Prüfung der Eignung, daran schließt sich die Prüfung des Preises an. Danach wird das Angebot ermittelt, auf das aufgrund der Zuschlagskriterien der Zuschlag zu erteilen ist.

Mit Abschluss des Verfahrens wird jedem unterlegenem Bieter die Ablehnung seines Angebotes schriftlich mitgeteilt.

Darf ich meine Rechnung elektronisch einreichen?


Folgende Rechnungsformate sind für den Rechnungseingang bei der Stadt Senftenberg/Zły Komorow zulässig:

  • Strukturierte elektronische Formate: X-Rechnung
  • Unstrukturierte Datenformate: PDF

Als zulässige Empfangswege sind bei der Stadt Senftenberg/Zły Komorow folgende Eingänge erklärt:

  • als E-Mail mit PDF- Anhang und X-Rechnung
  • über Via-Fax-Server

Rechnungen von Standard- oder Computer-Fax an Standard-Faxgeräte gelten nicht als elektronisch eingehende, sondern als Papierrechnungen.

Wie wird sichergestellt, dass die Regelungen zur Integrität bewahrt werden?

Durch die Einrichtung der Zentralen Vergabestelle wird sichergestellt, dass alle öffentlichen Aufträge ab einem Netto-Auftragswert in Höhe von 3.000,00 Euro von der Einleitung des Vergabeverfahrens bis zur Auftragsvergabe zentral betreut werden. In ihr wird das Fachwissen vorgehalten, sie berät alle internen Dienststellen in Vergabeangelegenheiten und stellt einheitliche interne Regeln für die Durchführung von Vergaben auf. Dadurch werden bei allen Beschaffungen die Vergabegrundsätze wie Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung eingehalten.

Gibt es Institutionen bei denen ich mich über den Ablauf eines Vergabeverfahrens beschweren kann?

Zur Unterstützung einer einheitlichen Entscheidungspraxis der Gemeinden und Gemeindeverbände hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie eine von Auftraggeber- und Auftragnehmervertretern gebildete Zentrale Stelle für Vergabefragen zur VOB/A eingerichtet.
Im Anschluss an eine Entscheidung der zuständigen Stelle können Bieter und Bewerber die Zentrale Stelle für Vergabefragen im Einvernehmen mit der den Auftrag vergebenden Kommunalverwaltung einschalten, um ungeachtet der erfolgten Auftragsvergabe eine Empfehlung zu fortbestehenden strittigen Auffassungen zu erhalten. Ein Rechtschutzinteresse gibt es im Unterschwellenbereich jedoch nicht.

Die Anschrift der Geschäftsstelle der Zentralen Stelle für Vergabefragen lautet:

Ministerium für Wirtschaft
Referat 12
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam

Postfachadresse:
14460 Potsdam

Eine Beschwerdestelle für Verfahren nach der UVgO gibt es im Land Brandenburg nicht.

Wann sind Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer möglich?

Nachprüfungsanträge sind bei öffentlichen Auftragsvergaben nur oberhalb der EU-Schwellenwerte möglich. 

Zuständig ist im Land Brandenburg die

Vergabekammer des Landes Brandenburg
beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie

Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam