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Tipps für Ihre Angebotsabgabe

allgemeingültige Hinweise:
  1. Bevor Sie Ihr Angebot erstellen, lesen Sie die Vergabeunterlagen sorgfältig und vollständig durch. Markieren Sie sich alle Anforderungen, die an die Bieter gestellt werden.

  2. Wenn Sie ein Angebot abgeben wollen, gelten unsere „allgemeinen Geschäftsbedingungen". Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen (zum Beispiel auf der Rückseite Ihres Kopfbogens oder als Hinweis im Begleitschreiben) können zum Ausschluss des Angebots führen, da es sich um eine Änderung der Verdingungsunterlagen handeln kann.

  3. Bestehen Probleme, Zweifel oder Fragen zu den Vergabeunterlagen, setzen Sie sich bitte umgehend elektronisch über das Vergabeportal mit der Zentralen Vergabestelle in Verbindung. Wir sind zur unverzüglichen Auskunftserteilung verpflichtet und müssen gegebenenfalls - wenn erforderlich -, Kenntnisse, die sich aus der Anfrage ableiten, an alle anderen Bieter weiterreichen.

  4. Sofern zusätzliche Nachweise, Prospektmaterial oder Muster gefordert werden, achten Sie bitte darauf, ob diese mit dem Angebot oder auf Verlangen eingereicht werden müssen. Muster und Proben müssen als zum Angebot zugehörig gekennzeichnet werden. Werden die Muster oder Proben nach erfolgloser Beteiligung zurückgewünscht, sollte diesem Wunsch bereits bei Abgabe des Angebotes Ausdruck verliehen werden.

  5. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss Ihres Angebotes.
    Gegebenenfalls notwendig erscheinende technische Änderungen können, falls zugelassen, in Form eines Nebenangebotes gemacht werden. Nebenangebote oder Änderungsvorschläge sind dabei auf einer gesonderten Anlage zu unterbreiten, sind als solche ausdrücklich zu kennzeichnen und müssen unterschrieben sein. Denken Sie daran, in den in der Regel durch den Auftraggeber beigefügten Vordrucken zur Angebotsabgabe die entsprechenden Passagen zu Nebenangeboten auszufüllen.

  6. Unabhängig von eigenen Verpackungseinheiten unbedingt den Einheitspreis einer Position angeben und den Gesamtpreis für die abgefragte Menge berechnen, unter Umständen ist eine „Null“ einzutragen.

  7. Prüfen Sie vor Abgabe Ihres Angebotes die sachliche und rechnerische Richtigkeit.

  8. Geforderten Nachweise sind grundsätzlich mit dem Angebot abzugeben.

  9. Nicht „im Auftrag“ („i.A.“) unterzeichnen, es handelt sich dabei um keine handlungsbevollmächtige Willenserklärung, das Angebot muss in Folge dessen ausgeschlossen werden.

  10. Der Eröffnungstermin (Tag und Uhrzeit) ist unbedingt einzuhalten! Verspätet eingegangene Angebote können nicht gewertet werden.

ergänzende Hinweise für die elektronischen Angebotsabgabe:

  1. Die Ausschreibungsunterlagen auf dem „Vergabemarktplatz Brandenburg“ werden im Word-, Excel- und PDF-Format mit der Version Microsoft Office 2019 zur Verfügung gestellt. Sollten Sie die Dokumente nicht oder nicht richtig öffnen können, kontrollieren Sie bitte die Version Ihrer Software. Unter Umständen ist dann eine Aktualisierung der Software notwendig.

  2. Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich.
     
  3. Elektronische Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen sind über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Brandenburg zu übermitteln.  Unterlagen die elektronisch über den Kommunikations-bereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg, als Telefax oder E-Mail übermittelt werden, können nicht berücksichtigt und müssen in Folge dessen ausgeschlossen werden.

ergänzende Hinweise für die schriftliche Angebotsabgabe:

  1. Füllen Sie das Leistungsverzeichnis mit Kugelschreiber oder Faserstift aus. Nicht mit Bleistift! Achten Sie in diesem Zusammenhang auf die Lesbarkeit Ihrer Eintragungen.

  2. Wenn Sie Änderungen an Ihren Einträgen vornehmen, zeichnen Sie diese bitte ab. Es können nur Änderungen akzeptiert werden, die zweifelsfrei sind.

  3. Denken Sie daran, Ihr Angebot zu unterschreiben und mit einem Datum zu versehen.
     
  4. Nutzen Sie den beigefügten Kennzettel. Nur so bleibt Ihr Angebot verschlossen und kann auch als solches erkannt werden.

  5. Schriftliche Angebote müssen am Tag der Eröffnung der

    Stadt Senftenberg
    Markt 1
    01968 Senftenberg

    zugegangen sein bzw. sind bis zum Eröffnungstermin bei der Zentralen Vergabestelle persönlich abzugeben.