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19.11.2021

Im Herbst sind Anwohner für die Sauberkeit der Stadt besonders verantwortlich

Regelmäßige Beseitigung von Laub erforderlich

Bauhof holt Laubsäcke ab

Durch buntes Laub rascheln, Kastanien suchen, Eicheln sammeln – das macht für viele Menschen den besonderen Reiz des Herbstes aus. Aber wenn sich das Laub auf den Wegen, Straßen und Plätzen sammelt und sich durch Feuchtigkeit in einen rutschigen Belag verwandelt, kann es unter Umständen zu Stürzen oder anderen Unfällen kommen. Auch Unkrautbewuchs ist hier und dort noch zu finden. Alle 14 Tage ist daher eine Reinigung durch die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke durchzuführen. Insbesondere das Laub ist zu beseitigen. In Straßen, die über einen hohen Baumbestand verfügen, werden durch die Stadt Senftenberg hierfür Laubsäcke zur Verfügung gestellt. Diese werden an festgelegten Tagen durch den Bauhof eingesammelt.

 

Befestigte Gehwege sind von den Anliegern von Bewuchs frei zu halten. Auf unbefestigten Gehwegen genügt das Kurzhalten des Bewuchses, um Stolpergefahren zu vermeiden. Ebenso sind Schmutz und Verunreinigungen zu beseitigen. In Anliegerstraßen sowie verkehrsberuhigten Bereichen sind zudem die Schnittgerinne und Wassereinläufe von Bewuchs und Schmutz frei zu halten, damit das Regenwasser ungehindert abfließen kann.

 

An Hauptverkehrsstraßen wie zum Beispiel der Briesker Straße oder der Bahnhofstraße in Senftenberg erfolgt eine maschinelle Reinigung. Die Stellen, die die Kehrmaschine nicht erreicht, sind von den anliegenden Grundstückseigentümern zu reinigen.

 

Der konkrete Umfang der übertragenen Reinigungspflichten ergibt sich hierbei aus der Straßenreinigungssatzung der Stadt Senftenberg sowie dem dazugehörigen Straßenreinigungsplan.

 

Auch für Grundstücksgrenzen sind einige Dinge zu beachten. Bäume, Sträucher und Pflanzen an Grundstücksgrenzen müssen so beschnitten werden, dass eine Gefährdung durch diese ausgeschlossen wird (Verkehrssicherungsschnitt). Als Orientierung ist von einem Lichtraumprofil von 2,50 Meter über Gehwegen sowie 4,50 Meter über Straßen auszugehen.

 

Bei Fragen zu diesen Themen oder konkret zur Straßenreinigungssatzung können sich Interessierte an das Ordnungsamt oder Straßen- und Tiefbauamt (Telefon: 03573 / 701-223 oder 701-358) der Stadt Senftenberg wenden.