Seiteninhalt

Volksbegehren "Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ,Sandpisten‘"

Vom 12. Oktober 2021 bis zum 11. April 2022 findet in Brandenburg das Volksbegehren „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ,Sandpisten‘“ statt.

Während dieser Zeit können sich Bürgerinnen und Bürger in die ausliegenden Eintragungslisten eintragen oder durch briefliche Eintragung das Volksbegehren unterstützen.

Unterstützung durch Eintragung in Eintragungslisten

Der Eintragungsraum befindet sich in der Stadtverwaltung Senftenberg, Sachgebiet Melde- und Personenstandswesen, Rathausstraße 8, 01968 Senftenberg, Raum 103.
Die Eintragung kann zu folgenden Zeiten erfolgen:

Montag 9:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:30 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr


Personen, die sich in die Eintragungslisten eintragen wollen, haben sich über ihre Person auszuweisen (§ 7 Absatz 1 Volksbegehrensverfahrensverordnung - VVVBbg).
Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer körperlichen Behinderung den Eintragungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, können eine Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) mit der Ausübung ihres Eintragungsrechts beauftragen. Hierfür ist der Hilfsperson eine entsprechende Vollmacht durch die eintragungsberechtigte Person auszustellen.

Dokument anzeigen: Vollmacht zur Eintragung eintragungsberechtigter Personen
( Diese PDF-Datei ist 84 kB groß )

Unterstützung des Volksbegehrens durch briefliche Eintragung

Jede eintragungsberechtigte Person hat das Recht, auf Antrag das Volksbegehren durch briefliche Eintragung zu unterstützen. Eintragungsscheine können bis zwei Tage vor Ablauf der Eintragungsfrist beantragt werden