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28.05.2025

Afrikanische Schweinepest

Landkreis OSL lockert Schutzmaßnahmen nach erfolgreicher Bekämpfung

Dies ist eine Pressemitteilung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (LK OSL). Die Stadt Senftenberg übernimmt diese Information zur Weiterverbreitung.

Bedeutender Fortschritt in der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest: Wie die Landkreise Spree-Neiße und Elbe-Elster kann auch der Landkreis Oberspreewald-Lausitz seine Schutzmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest weiter anpassen, da sich die Seuchenlage anhaltend positiv entwickelt. Nach über drei Jahren intensiver Seuchenbekämpfung und in dessen Ergebnis ausbleibenden neuen Fällen in weiten Teilen des Landkreises können mehrere bisherige Schutz- und Sperrzonen aufgehoben oder verkleinert werden.

Hierzu hat das Veterinäramt des Landkreises am Montag, dem 26. Mai, eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Diese bringt umfassende Änderungen und Erleichterungen für die betroffenen Gebiete mit sich. Diesen wurden in enger Abstimmung mit den zuständigen Landes- und Bundesbehörden sowie der EU-Kommission beschlossen. Die neue Allgemeinverfügung mit allen Regelungen ist ab sofort auf der Internetseite des Landkreises unter www.osl-online.de/asp abrufbar.

Im Ergebnis werden große Teile der sogenannten Sperrzone I, für die besondere Vorsichtsmaßnahmen galten, aufgehoben, sodass dort keine Einschränkungen mehr bestehen. Dies betrifft Gebiete im Norden ab der Gemeinde Vetschau, Calau, Altdöbern und Pritzen sowie im Westen ab der Gemarkung Kostebrau, Lauchhammer, Ruhland, Arnsdorf und Jannowitz. Gleichzeitig werden einzelne Flächen der Sperrzone II zu der weniger streng regulierten Sperrzone I abgestuft. Auch der Hochrisikokorridor entlang der Landesgrenze zu Sachsen wurde neu bewertet und an die aktuelle Lage angepasst. Die Überwachung der verbliebenen Restriktionszonen hat weiterhin höchste Priorität. Das zuletzt vor wenigen Monaten besonders stark vom Infektionsgeschehen betroffene Gebiet im Bereich um Senftenberg stellt weiterhin ein Hochrisikogebiet dar. Es befindet sich vollständig innerhalb des bereits errichteten Schutzkorridors in der Sperrzone II.

Jörg Wachtel, der als Amtstierarzt das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises OSL leitet, zeigte sich am Montag am Rande eines gemeinsamen Pressetermins mit dem Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg im Landkreis Spree-Neiße erfreut über die positive Entwicklung bei der Bekämpfung der ASP und lobte die konstruktive Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Schutzmaßnahmen mit den zahlreichen Akteuren im Landkreis: „Die Lockerungen im Norden und Westen unseres Landkreises und insgesamt das fortlaufende Eindämmen der betroffenen Gebiete konnten nur durch das gemeinsame Engagement aller Beteiligten, insbesondere auch der Jägerschaft, erreicht werden. Wir freuen uns, dass wir nunmehr gemeinsam einen nächsten wichtigen Schritt in Richtung eines ASP-freien Landkreises gehen können.“

Die veränderten Gebietskulissen bringen unter anderem für die Jägerinnen und Jäger in den betreffenden Gebieten Erleichterungen mit sich. So gelten in den Gebieten im Norden und Westen (bislang Sperrzone 1) ab sofort keine Einschränkungen mehr und damit wieder „freie Jagd“. In den Zonen, die von Sperrzone 2 zu Sperrzone 1 abgestuft wurden, dürfen Jägerinnen und Jäger ihr erlegtes Schwarzwild wieder gewerblich vermarkten. Bislang durfte es nur privat verbraucht werden. Kreisweit bestehen hingegen bleibt auch weiterhin die Pflicht, erlegtes Schwarzwild auf die Tierseuche zu untersuchen. Zudem sind die Jägerinnen und Jäger weiterhin angehalten, Schwarzwild verstärkt zu bejagen, um die Population einzudämmen, und insgesamt ein wachsames Auge zu bewahren, um etwa verendete Wildschweine frühzeitig zu entdecken. Für diese Woche plant die Kreisverwaltung eine Informationsveranstaltung, um die betroffenen Jägerinnen und Jäger über die Neuerungen zu informieren.

Die in den nun restriktionsfreien Gebieten verlaufenden Schutzzäune im Norden sollen voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2025 zurückgebaut werden. Insgesamt betrifft dies ca. 20 % der insgesamt 250 Kilometer ASP-Zäune im Landkreis. Die Ausschreibung zur Beauftragung einer externen Fachfirma mit dem Rückbau befindet sich in der Vorbereitung. Ein Teil der zurückgebauten Zäune soll perspektivisch eingelagert und für etwaige Bedarfe zurückgehalten werden, der andere Teil soll durch das beauftragte Unternehmen verwertet oder veräußert werden. Parallel dazu werden weitere Zaunrückbauten fortlaufend geprüft. In Gebieten, die noch im Fokus stehen – etwa die Sperrzone bei Kleinkoschen – bleiben die Zäune weiterhin wirkungsvoll stehen.

Laura Schuster, Sachgebietsleiterin Veterinärwesen sowie Amtliche Tierärztin im Veterinäramt OSL, weist darauf hin, dass trotz der positiven Entwicklungen der Schutz der heimischen Wild- und Hausschweine vor einer Ausbreitung des ASP-Virus weiterhin im Fokus bleibt: „Dank der erfolgreichen Bekämpfungsmaßnahmen können wir den nächsten Schritt bei der Aufhebung der Zonen gehen, aber das Gesamtziel ist noch nicht erreicht. Besonders im Gebiet rund um Kleinkoschen bei Senftenberg ist es nun wichtig, den Erfolg nicht zu gefährden. Das Virus ist leider sehr resistent. Wo wir können, lockern wir, und wir stehen dazu auch im permanenten Austausch mit dem Land. Wo dies aber noch nicht möglich ist, setzen wir unsere Arbeit mit gleichbleibendem Engagement fort, um auch dort Erfolge zu erzielen. Entsprechend bitten wir auch die Menschen in OSL, sich weiterhin an die Maßnahmen zu halten – insbesondere die Tore in den Schutzzäunen geschlossen zu halten.“

Das letzte an ASP verendete Tier in OSL wurde im Dezember 2024 im Infektionsgebiet bei Kleinkoschen geborgen. Eine Verkleinerung der ASP-Bekämpfungsgebiete und damit ein Rückbau der Einrichtungen zur Eindämmung dieser Tierseuche kann mit Zustimmung der EU erfolgen, sofern keine neuen ASP-Fälle über einen Zeitraum von 12 Monaten auftreten. Wenn alle Bekämpfungsmaßnahmen weiterhin erfolgreich fortgesetzt werden können, ist mit einer Tilgung der ASP für den Landkreis voraussichtlich im Jahr 2026 zu rechnen. Dennoch bliebe auch dann festzustellen: Die ASP bleibt eine ernstzunehmende Tierseuche, die jederzeit wieder eingetragen werden kann.

Hintergrund:
Die Afrikanische Schweinepest ist eine für Menschen ungefährliche, für Schweine jedoch tödliche Tierseuche.

Infolge der erfolgreichen Bekämpfungsmaßnahmen wurden im Landkreis OSL seit geraumer Zeit keine neuen ASP-Fälle festgestellt. Daher hat der Landkreis im Oktober 2024 beim ehemaligen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg einen Antrag auf Aufhebung einiger Beschränkungen gestellt, dem die EU-Kommission Ende November 2024 zustimmte. In der Folge konnten erste Gebietsanpassungen erfolgen. Teile der Sperrzone II gingen in Sperrzone I über und Abschnitte der Sperrzone I wurden aufgehoben.

Aufgrund der weiterhin stabilen Seuchenlage innerhalb des ehemaligen Infektionsgebiets sowie in den übrigen Restriktionsgebieten des Landkreises stellte der Landkreis im April 2025 einen weiteren Antrag zur Anpassung der Restriktionsgebiete. Diesem wurde Ende Mai 2025 durch die EU-Kommission zugestimmt. Trotz der Erfolge in Brandenburg bleibt festzustellen, dass sich die ASP in anderen Ländern weiterhin ausbreitet, sodass die Gefahr erneuter Einschleppungen weiterhin bestehen kann.

Karte: In Folge ausbleibender neuer Fälle in großen Teilen des Landkreises können größere Teile der bisherigen Schutz- und Sperrzonen aufgehoben oder verkleinert werden. Karte zeigt die Änderungen. (Quelle: LK OSL)

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