Bevölkerungsschutz bedeutet insbesondere Information!
Als örtliche Ordnungsbehörde ist die Stadt Senftenberg für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig. Hierunter fallen insbesondere viele bekannte ordnungsrechtliche Angelegenheiten wie beispielsweise die Überwachung des ruhenden Verkehrs, die Bearbeitung von Fundangelegenheiten oder die Überwachung der Einhaltung der Hundehalterverordnung für das Land Brandenburg. Diese und viele andere ordnungsrechtliche Aufgaben gehören zum "Tagesgeschäft" im Ordnungsamt.
Aber auch bei besonderen Schadensereignissen wie beispielsweise einem Elster-Hochwasser, einem Munitionsfund oder einem länger anhaltenden, großflächigen Stromausfall hat die Stadt Senftenberg in ihrem Zuständigkeitsbereich - obwohl nicht selbst Katastrophenschutzbehörde - für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu sorgen.
Eine wichtige Aufgabe stellt in diesem Zusammenhang die Information und Aufklärung der Senftenberger Bürgerinnen und Bürger zu möglichen Gefahren und insbesondere die Hilfe zur Selbsthilfe dar. Daher erhalten Sie auf den folgenden Seiten wichtige Informationen sowie weitere mögliche Ansprechpartner anhand ausgewählter Schwerpunkte.
Ihre Fragen sind noch offen? Dann wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartner im Ordnungsamt. Gern beantworten diese Ihre Fragen oder nehmen Ihre Hinweise dankend entgegen.
Hochwasser gehören zu den natürlichen Naturereignissen. Die Stärke des Niederschlags, die Eigenschaften des Einzugsgebietes und die Besonderheiten des Flusses bedingen in der Regel die Entstehung von Hochwasser.
Immer wieder wird über gefundene Kampfmittel aus dem 2. Weltkrieg in unserer Region berichtet. Das Land Brandenburg und auch unsere Region waren von den Kampfhandlungen des 2. Weltkrieges stark betroffen.