Erklärung zur Barrierefreiheit - Stadt Senftenberg/Zły Komorow
Die Stadt Senftenberg/Zły Komorow setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen auf der Website https://www.senftenberg.de/ mit allen dazugehörigen Unterseiten und Subsystemen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
1. Aktueller Status der Inhaltskonformität
Teilweise konform (Stand: 07.10.2020)
Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig den Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) und der EU-Richtlinie 2016/2102.
Die letzte Überprüfung mit dem vom Land Brandenburg empfohlenen Tool https://siteimprove.com/de-de/barrierefreiheit/ am 07.10.2020 ergab eine 90 %-ige Barrierefreiheit des Internetauftritts.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
PDF-Dokumente:
Nicht alle PDF-Formulare und PDF-Dokumente, wie beispielsweise Amstsblätter und Geschäftsberichte, entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.
Videos:
Unsere Videos haben derzeit keinen Untertitel.
3. Weiteres Vorgehen
Innerhalb des Stadtverwaltung gibt es klare Ziele und Verantwortlichkeiten für die Barrierefreiheit. Die Stadt Senftenberg/Zły Komorow wird zusammen mit dem Hersteller des verwendeten Content-Management-Systems iKISS weitere Maßnahmen planen und umsetzen, um die Zugänglichkeit vollständig zu gewährleisten. Für die Mitarbeiter der Kommune soll eine kontinuierliche Schulung zur Barrierefreiheit angeboten werden.
Weiterhin sollen Alternativtexte für Bilder geprüft und gegebenenfalls aussagekräftiger formuliert werden. Für komplexe Grafiken werden Beschreibungstexte hinzugefügt.
Der Dienstanbieter ist zudem Pilotkommune beim Projekt Bürger- und Unternehmensservice (BUS) Brandenburg. Im Zuge der Umsetzung wird ein Formularserver zum Einsatz kommen, welcher barrierefreie Dokumente bereitstellt oder auch die Beantragung von Leistungen komplett online ermöglicht.
4. Feedback und Kontaktangaben
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Über das Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen.
5. Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen ist die Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit öffentlicher Stellen für das Land Brandenburg angesiedelt. Sie hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung für die Website an.
Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam