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Hier finden Sie eine Übersicht über verfügbare Fördermöglichkeiten. Zur individuellen Beratung stehen Ihnen die genannten Ansprechpartner gern zur Verfügung.
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Es wurden keine Einträge gefunden!Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen für eine zukunfsorientierte Regionalentwicklung
Im Rahmen dieser Richtlinie können investive oder investitionsvorbereitende Maßnahmen zum Erhalt oder zur Stärkung des Zusammenhalts in kleinen Gemeinden oder Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf hinsichtlich der Daseinsvorsorge oder der Gemeinschaft gefördert werden. Die Maßnahmen können sich etwa auf die Gebiete Kultur und Bildung, Gesundheit und Sport beziehen, oder auch Projekte der Digitalisierung, gemeinschaftliche Umwelt- oder Energieprojekte umfassen. Sie sollen die zukunftsweisende Entwicklung einer Region fördern, Potenziale erschließen und dadurch die Attraktivität der Region stärken.
Gefördert werden kann etwa die Anschaffung eines elektrischen Dorfautos oder von Tablets, um Seniorinnen und Senioren fit zu machen für die digitale Kommunikation. Auch die Erweiterung von Sportaußenflächen oder die Anschaffung einer Bühne, um kleine Festivals zu organisieren, könnten unterstützt werden.
Das Programmvolumen von fünf Millionen Euro verteilt sich auf die Jahre 2022 (1.725.000 Euro), 2023 (1.725.000 Euro) und 2024 (1.550.000 Euro). Antrags- und zuwendungsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Förderfähig sind investive Maßnahmen in kleinen Gemeinden oder Ortsteilen unter 10.000 Einwohnern mit besonderem Entwicklungsbedarf hinsichtlich Daseinsvorsorge oder der Gemeinschaft.
Seit dem 1. April ist die Einreichung von Projektskizzen für das Förderprogramm „Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung“ möglich. Anträge können über das ILB-Kundenportal elektronisch gestellt werden: Förderprogramm Zusammenhalt
Das Antragsfenster wird bis zum 30. April 2022 geöffnet sein.
Alle weiteren Informationen stehen auf der Internetseite der ILB.
Richtlinie Förderprogramm Zusammenhalt
GA-Förderung bis zu 35 Prozent möglich
Die Stadt Senftenberg befindet sich im Höchstfördergebiet des Landes Brandenburg. Durchschnittlich können klein- und mittelständische Unternehmen mit bis zu 35 Prozent Förderung der gewerblichen Wirtschaft rechnen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.ilb.de
Invest-Gast
Investitionsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen des Gastgewerbes
Mit dem Programm Invest-Gast können Unternehmen des Gastgewerbes und Gastronomiebereiche der Fahrgastschifffahrt in Brandenburg mit einer Förderquote von bis zu 80 Prozent gefördert werden bei Ausgaben bis maximal 60.000 EUR in den Bereichen:
- bauliche Modernisierung, Umbau, Ausbau der Kapazitäten,
- nachhaltige Reduktion von Ansteckungsgefahren (insbesondere mit dem SARS-CoV-2-Virus),
- Verbesserung betrieblicher Prozesse (z. B. durch Digitalisierung),
- Kostenreduktion (u. a. im betrieblichen Umwelt- und Energiemanagement).
Die Auszahlung der Förderung erfolgt auf Anforderung im Vorschussprinzip (d. h. keine oder nur geringe Vorfinanzierung). Die vollständigen Antragsunterlagen sind bis zum 31. August 2022 (Ausschlussfrist) bei der ILB vor Beginn des Projektes online über das Kundenportal einzureichen.
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Förderung in den Ortsteilen von Senftenberg
Hier stehen Fördermöglichkeiten im Rahmen der Integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) zur Verfügung, das betrifft die Ortsteile von Senftenberg.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.energieregion-seenland.de
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Förderung von Ärztinnen und Ärzten in der Universitätsstadt Senftenberg
Seit 1. Juli 2021 gilt die neue Richtlinie der Stadt Senftenberg zur Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten. Für das Jahr 2021 stellt die Stadt Senftenberg 25.000 Euro Förderung bereit. In den Folgejahren von 2022 bis 2025 enthält der Fördertopf jeweils 50.000 Euro pro Jahr.
Hier finden Sie die Richtlinie sowie das Antragsformular
Richtlinie Förderung Ärzte 2021 (PDF, 101 kB, 01.07.2021)
Antrag Förderung Ärzte 2021 (PDF, 225 kB, 01.07.2021)
Kassenärtzliche Vereinigung Brandenburg
Um der medizinischen Unterversorgung im ländlichen Raum entgegen zu wirken, vergibt die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) Fördermittel mit folgenden Schwerpunkten:
- Stipendien für Medizinstudenten, die sich fern von Ballungszentren niederlassen
- Förderung der Facharztausbildung
- Zuschuss für die Übernahme oder Neueröffnung von Praxen, wo in bestimmten Fachbereichen eine Unterversorgung besteht.
Weitere Informationen: Externer Link zur KVBB