Damit bei der Schulanmeldung nichts schief geht
am 8. September 2025 beginnt der Unterricht für das Schuljahr 2025 / 2026. Die Schulpflicht besteht für alle Kinder, die bis zum 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben.
Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen. In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden.
Der Antrag ist an die zuständige Grundschule zu richten. Entsprechende Anträge sind durch gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes (pädagogische, psychologische und ärztliche Untersuchungsergebnisse) zu belegen.
Vor der Aufnahme in die Schule besteht für alle Kinder die Pflicht, an der schulärztlichen Untersuchung durch das Gesundheitsamt teilzunehmen.
Anmeldetermine:
Schule |
Datum |
Zeit |
Linden-Grundschule / Standort Senftenberg (Rathenaustraße 7) |
12. Februar 2025 |
13:00 bis 16:00 Uhr |
Regenbogen-Grundschule |
12. Februar 2025 |
13:00 bis 17:00 Uhr |
Grundschule am See |
12. Februar 2025 |
13:30 bis 17:00 Uhr |
Linden-Grundschule / Standort Hosena |
12. Februar 2025 |
Einladung erfolgt separat durch die Schule |
Eltern, die beabsichtigen, ihr Kind in der Georg Heinsius von Mayenburg-Grundschule in Brieske einschulen zu lassen, melden sich zunächst in der laut Schulbezirkssatzung zuständigen Grundschule.
Ihr Kind ist zur Anmeldung vorzustellen.
Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
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Geburtsurkunde,
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Teilnahmebestätigung an der Sprachfeststellung oder die Kopie des Betreuungsvertrages bei Besuch einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg,
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gegebenenfalls die Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs oder die Teilnahmebestätigung an einer sprachtherapeutischen Behandlung.
Welche Schule zuständig ist, hängt von Ihrer Wohnadresse ab. Die Zuordnung der Straßen zu den jeweiligen Grundschulen entnehmen Sie bitte der im Internet veröffentlichten Satzung über die Bildung von Schulbezirken.
Sollte Ihr Wohnsitz in einem Überschneidungsgebiet gemäß § 2 der Satzung liegen, wenden Sie sich bitte an die folgende Schule:
Schule |
Straße |
Linden Grundschule |
Kreuzstraße, Steindamm, Töpferstraße |
Regenbogen-Grundschule |
Briesker Straße, Hoynstraße, Stralsunder Straße, Usedomer Straße, Ortsteil Sedlitz, Eisenbahnstraße, Ernst-Thälmann-Straße, Freiseplatz, Freisestraße, Großenhainer Straße, Heinrichstraße, Herderstraße, Jüttendorfer Anger, Karl-Ziehm-Straße, Kerneckestraße, Lessingstraße, Schillerstraße, Windmühlenweg |
Grundschule am See |
Ahlbecker Straße, Greifswalder Straße, Am Neumarkt, Am Schlosspark, Brauhausstraße, Burglehnstraße, Markt, Niemtscher Weg, Rathausstraße, Ritterstraße, Rosenstraße, Schmiedestraße, Schulstraße, Wehrstraße |
Linden Grundschule |
Ortsteil Großkoschen mit Gemeindeteil Kleinkoschen |
Bei Fragen zur Einschulung Ihres Kindes wenden Sie sich bitte an die zuständige Schule oder an die Stadt Senftenberg, Amt für Bildung, Soziales und Kultur/ Sachgebiet Schulen und Kindertagesbetreuung (Telefon 03573 701 262).