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Landtagswahlen

Die letzte Wahl des Landtages Brandenburg fand am 22. September 2024 statt.

Der Brandenburgische Landtag wird in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher, freier und geheimer Wahl alle fünf Jahre gewählt. Er setzt sich in der Regel aus 88 Abgeordneten zusammen. 44 Abgeordnete werden direkt in den Wahlkreisen gewählt. Die übrigen Abgeordneten werden nach dem Prinzip der Verhältniswahl aus den Landeslisten der Parteien, politischen Vereinigungen oder Listenvereinigungen gewählt.

Die Verteilung der Sitze auf die Parteien richtet sich nach ihrem prozentualen Anteil an den Zweitstimmen. Dabei werden die gewählten Wahlkreiskandidaten der jeweiligen Partei mitberücksichtigt.

In den Landtag können nur die Parteien einziehen, die die Fünf-Prozent-Hürde überschritten haben. Erringen eine Partei oder eine politische Vereinigung ein Direktmandat in einem Wahlkreis so bildet dies eine Ausnahme. Dann erhält sie so viel Sitze, wie diese ihrem prozentualen Anteil an den Zweitstimmen – unter Berücksichtigung des einen Direktmandates – entsprechen würden.

Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate in den Wahlkreisen als ihr nach der Zweitstimme zustehen würden (Überhangmandate), kann das zu einem Verhältnisausgleich führen und sich somit die Gesamtzahl der Abgeordneten des Landtages bis zu maximal 110 Abgeordnete erhöhen.


Wahlrecht

Jede Wählerin/Jeder Wähler hat zwei Stimmen: die Erststimme für eine/-n Kandidatin/-en direkt aus dem Wahlkreis; die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei.

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr, die im Land Brandenburg ihren Hauptwohnsitz haben.

Gewählt werden kann man ab dem 18. Lebensjahr.