Kinderfreundliches Senftenberg
In dem Projektrahmen "Kinderfreundliche Kommune" erhalten Kinder und Jugendliche viele kinderfreundliche Angebote auf lokaler Ebene. Auch die Stadt Senftenberg ist seit vielen Jahren mit dabei und darauf sind wir sehr stolz.
Die Rechte der Kinder unserer Stadt auf umfangreiche Weise umzusetzen, haben wir uns als Ziel gesetzt. Dabei stehen ganz besonders das Wohlergehen der Kinder/ Jugendlichen und ihre Beteiligung bei der Planung und Durchführung von vielen unterschiedlichen Projekten.
Gemeinsam wollen wir uns noch kinder- und jugendfreundlicher entwickeln, um damit den Schutz, die Förderung sowie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Senftenberg weiter zu stärken.
Hier sehen Sie ein Video, das Ihnen alles kurz und knapp zum Thema Kinderrechte erklärt.
(Quelle: Stiftung SPI Niederlassung Brandenburg Süd-Ost)
Konzept und Informationen zum Verfahren der Kinderfreundlichen Kommune der Stadt Senftenberg
Die Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Das Programm der Kinderfreundlichen Kommune hat sich zum Ziel gesetzt, die UN-Kinderrechtskonvention auf lokaler Ebene umzusetzen. Um das Wohl von Kindern zu sichern, zu fördern und ihnen Gehör zu schenken, umfasst die Konvention über die Rechte der Kinder diese drei Schwerpunkte.
Am 5. Dezember 2012 haben die Senftenberger Stadtverordneten mit ihrem Beschluss den Weg geebnet, am Verfahren der "Kinderfreundlichen Kommune" teilzunehmen. Die Vereinbarung zur Teilnahme am Vorhaben wurde dann am 15. Januar 2013 unterzeichnet. Das Siegel von UNICEF und dem Deutschen Kinderhilfswerk wurde am 1. Juni 2015 durch den Verein Kinderfreundliche Kommune e.V. an die Stadt Senftenberg verliehen. Das Siegel ist ein Versprechen, die Kommune auf dem Weg in die Kinderfreundlichkeit in den nächsten vier Jahren zu begleiten. Senftenberg hat damit die Chance ergriffen, die Rechte von Kindern umzusetzen und damit ihren Schutz, ihre Partizipation (Beteiligung) sowie ihre Förderung zu stärken.
Schutzrechte
Kein Kind darf zurückgelassen werden! Um das Kindeswohl zu schützen, verankert die UN-Kinderrechtskonvention folgende Artikel:
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Artikel 2
Alle Kinder haben diese Rechte, egal wer sie sind, wo sie leben, woher die kommen, welche Hautfarbe sie haben, was ihre Eltern machen, welche Sprache sie sprechen, welche Religion sie haben, ob sie Junge oder Mädchen sind, in welcher Kultur sie leben, ob sie eine Behinderung haben, ob sie reich oder arm sind. Keinem Kind darf irgendeines der beschlossenen Rechte weggenommen werden.
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Artikel 8
Du hast das Recht auf Deine Identität, das heißt, auf Deinen Namen, eine Nationalität und Familienbeziehungen. Wenn etwas davon fehlt, muss der Staat helfen, dass Deine Identität voll hergestellt wird.
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Artikel 9
Du hast das Recht, bei Deinen Eltern zu leben, es sei denn, das wäre nicht gut für Dich. Wenn Du aus irgendeinem Grund von beiden Eltern oder einem Teil der Eltern getrennt lebst, hast Du das Recht, regelmäßig mit ihnen in Verbindung zu sein, außer es würde Dich gefährden.
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Artikel 16
Du hast das Recht auf Privatsphäre. Niemand darf ungefragt Deine Briefe lesen, Dein Zimmer durchsuchen oder Ähnliches tun. Niemand darf Dich beschämen oder beleidigen.
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Artikel 17
Du hast das Recht, alles zu erfahren, was Du für ein gutes Leben wissen musst, aus dem Radio, der Zeitung, Büchern, dem Computer und anderen Quellen. Erwachsene sollen dafür sorgen, dass die Informationen, die Du erhältst, Dir nicht schaden. Außerdem sollen sie Dir helfen, die Informationen, die Du brauchst, zu finden und zu verstehen.
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Artikel 22
Flüchtlingskinder haben das Recht auf besonderen Schutz und Hilfe. Auch alle anderen Rechte der Kinderrechtskonvention gelten für sie in dem Land, in dem sie gerade sind.
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Artikel 30
Jedes Kind hat das Recht, eine eigene Kultur, Sprache und Religion zu leben, egal, ob das alle Menschen in diesem Land so tun oder nicht. Minderheiten und Ureinwohner benötigen dafür besonderen Schutz.
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Artikel 32
Der Staat muss Altersgrenzen für die Arbeit von Kindern erlassen. Er muss Dich vor Arbeit schützen, die schlecht für Deine Gesundheit oder Deine Schulbildung ist. Falls Du eine erlaubte Arbeit machst, hast Du das Recht auf Sicherheit am Arbeitsplatz und auf eine faire Bezahlung.
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Artikel 33
Du hast das Recht auf Schutz vor Drogen und Drogenhandel.
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Artikel 34
Du hast das Recht auf Schutz vor sexuellem Missbrauch in allen Formen.
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Artikel 35
Die Staaten der Welt müssen alle Kinder davor schützen, entführt oder verkauft zu werden.
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Artikel 36
Du hast das Recht auf Schutz vor jeder Art von Ausbeutung.
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Artikel 37
Niemand darf Dich auf grausame oder unmenschliche Weise bestrafen. Die Todesstrafe für Kinder muss überall abgeschafft werden. Nur in seltenen Ausnahmefällen dürfen strafmündige Kinder ins Gefängnis gesperrt werden. Wenn es geschieht, müssen sie kindgerecht behandelt werden und sofort Zugang zu einem Anwalt haben. Sie müssen mit ihren Eltern in Verbindung bleiben können.
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Artikel 38
Du hast das Recht auf Schutz im Krieg. Ein zusätzlicher Vertrag bestimmt, dass kein Kind zu aktiver Teilnahme an bewaffneten Konflikten herangezogen werden darf.
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Diese Fassung hat UNICEF Deutschland kinderfreundlich formuliert. Das Original findest Du unter: www.unicef.de/kinderrechte
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Förderungsrechte
Kinder haben das Recht, nach ihrer Individualität und ihren Interessen gefördert zu werden. Um das zu erreichen, umfasst die UN-Kinderrechtskonvention folgende Artikel:
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Artikel 6
Du hast das Recht zu leben und Dich bestmöglich zu entwickeln.
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Artikel 10
Wenn Du und Deine Eltern in verschiedenen Ländern leben, sollen die Staaten Euch unterstützen, wieder zusammenzuziehen.
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Artikel 15
Du hast das Recht, Dich mit anderen zusammenzuschließen, und Ihr dürft Euch friedlich versammeln. Aber dabei dürft Ihr die Rechte anderer nicht verletzen.
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Artikel 18
Du hast das Recht, von beiden Eltern erzogen und gefördert zu werden. Deine Eltern müssen bei allem, was sie tun, dafür sorgen, dass es Dir gut geht. Der Staat soll die Eltern bei dieser Aufgabe unterstützen, zum Beispiel durch Kindergärten, Gesundheitsdienst und Ähnliches.
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Artikel 23
Du hast das Recht auf besondere Förderung und Unterstützung, falls Du behindert bist. Dir stehen auch in diesem Fall alle Rechte der Konvention zu, so dass Du ein gutes Leben führen und aktiv am sozialen Leben teilnehmen kannst.
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Artikel 24
Du hast das Recht auf die bestmögliche Gesundheit, medizinische Behandlung, sauberes Trinkwasser, gesundes Essen, eine saubere und sichere Umgebung, Schutz vor schädlichen Bräuchen und das Recht zu lernen, wie man gesund lebt.
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Artikel 27
Du hast das Recht, in Lebensverhältnissen aufzuwachsen, die ermöglichen, dass Du Dich gut entwickeln kannst. Dafür sind zuerst Deine Eltern verantwortlich. Wenn Deine Eltern das nicht können, muss der Staat helfen, damit Du das Nötigste hast, vor allem Nahrung, Kleidung und eine Wohnung.
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Artikel 28
Du hast das Recht auf eine gute Schulbildung. Die Grundbildung soll nichts kosten. Du sollst dabei unterstützt werden, den besten Schul- und Ausbildungsabschluss zu machen, den Du schaffen kannst. Der Staat muss dafür sorgen, dass alle Kinder in die Schule gehen und kein Kind dort schlecht behandelt wird.
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Artikel 31
Du hast das Recht auf Freizeit, zu spielen, Dich zu erholen und Dich künstlerisch zu betätigen.
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Artikel 39
Du hast das Recht auf Hilfe, wenn Du misshandelt, vernachlässigt oder ausgebeutet wurdest. Der Staat muss helfen, dass Du wieder in normales Leben zurückfindest.
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Diese Fassung hat UNICEF Deutschland kinderfreundlich formuliert. Das Original findest Du unter: www.unicef.de/kinderrechte
Beteiligungsrechte
Kinder brauchen Raum, um sich zu entfalten und zudem kennen Kinder am besten ihre eigenen Bedürfnisse. Aus diesem Grund umfasst die UN-Kinderrechtskonvention folgende Artikel zur Partizipation von Kindern:
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Artikel 12
Du hast das Recht, Deine eigene Meinung mitzuteilen und Erwachsene müssen das, was Du sagst, ernst nehmen. Auch Richter müssen Dich anhören, wenn Du betroffen bist.
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Artikel 13
Du hast das Recht, das, was Du denkst und fühlst, anderen mitzuteilen, indem Du redest, zeichnest, schreibst oder auf andere Art und Weise. Du darfst aber keinen anderen Menschen damit verletzen oder kränken. Du hast das Recht zu erfahren, was in der Welt vor sich geht.
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Diese Fassung hat UNICEF Deutschland kinderfreundlich formuliert. Das Original findest Du unter: www.unicef.de/kinderrechte
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Aktionsplan "Kinderfreundliche Kommune" Stadt Senftenberg
Damit es der Stadt Senftenberg gelingt, die UN-Kinderrechtskonvention auf lokaler Ebene umzusetzen, wurde von der Stadtverwaltung ein Aktionsplan, der elf elementare Maßnahmen zum Schutz, zur Förderung sowie zur Beteiligung für die Senftenberger Kinder enthält, erstellt und durch die Stadtverordneten am 5. Dezember 2012 einstimmig beschlossen.
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Aktionsplan "Kinderfreundliche Kommune" Zwischenbericht zur Umsetzung im Zeitraum 2015 bis 2017
Am 1. Juni 2015 wurde der Stadt Senftenberg als erste Stadt in Brandenburg das Siegel "Kinderfreundliche Kommune" überreicht. Mit der Siegelübergabe wurden die Weichen dafür gestellt, die Partizipationslandschaft noch gewissenhafter in der Stadt auszubauen. Hierzu bedarf es den Aktionsplan mit seinen elf Maßnahmen zu verwirklichen. Wie weit die Umsetzung nach den ersten zwei Jahren vorangeschritten war, wurde in dem nachfolgenden Zwischenbericht dargestellt.
Abschlussbericht „Kinderfreundliche Kommune“ der Stadt Senftenberg 2015 bis 2019
Die Frage, ob die Stadt Senftenberg bereits Fortschritte und Erfolge bei der Entwicklung zu noch mehr Kinderfreundlichkeit durch die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der Kinderfreundlichen Kommune in den letzten vier Jahren erzielen konnte, soll in diesem Bericht beantwortet werden.
Projekte für Kinder und Jugendliche
Spannende Mitmach-Projekte
Tolle Kinderrechte Info-Projekte
Reizvolle Projekte an Senftenberger Schulen
Aktionen des Kinder- und Jugendparlamentes
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